Der Ordnung halber

Das ändert sich 2020 für Motorradfahrer

2020 bringt einige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung – unter anderem für Motorradfahrer. Die wichtigsten Änderungen ab diesem Jahr und ihre Auswirkungen in Kurzfassung

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Inhaltsverzeichnis

2020 bringt einige Neuerungen in die Straßenverkehrsordnung – auch für Motorradfahrer und ihre Fahrzeuge. Die wichtigsten Änderungen ab diesem Jahr und ihre Auswirkungen in Kurzfassung.

Neue Führerscheinregelung

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung am 20. Dezember 2019 der neuen Führerscheinregelung zugestimmt, wonach Autofahrer zukünftig auch 125er-Krafträder und -roller mit maximal 11 kW (15 PS) fahren dürfen, ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Führerscheinbesitzer älter als 24 Jahre alt sind und bereits mindestens fünf Jahre Fahrpraxis im Auto gesammelt haben. Ganz ohne Ausbildung geht es dann aber doch nicht, so sind fünf praktische Fahrstunden auf einer 125er und vier Theoriestunden vorgeschrieben. Wer die Lehrstunden nachweisen kann, erhält den Führerschein B mit der Schlüsselzahl 196, der das Führen von Leichtkrafträdern mit 15 PS erlaubt.

Damit setzt die Bundesregierung eine schon länger existierende EU-Richtlinie um, die in anderen EU-Ländern wie zum Beispiel Österreich schon seit einigen Jahren gilt. Allerdings sind für Besitzer des Führerscheins B mit Schlüsselzahl 196 Fahrten ins Ausland nicht erlaubt. Es gab im Vorfeld kontroverse Diskussionen um die Gefährlichkeit der neuen Regelung, so sprach sich unter anderem der Bundesverkehrsausschuss ausdrücklich gegen den Entwurf aus, der nun bald als Gesetz verabschiedet werden soll. Für die reguläre Ausbildung zum Führerschein A1 müssen Fahrschüler neben den normalen Fahrstunden zwölf Sonderfahrten absolvieren und sowohl in der Theorie als auch in der Praxis eine Prüfung bestehen.

Euro 5 für Motorräder

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen die Euro-5-Norm. Darin sind alle Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h eingeschlossen, also auch 125er. Das heißt, wenn ein Hersteller ein neues Motorrad oder einen neuen Roller in der EU auf den Markt bringen will, muss das Modell zwingend der neuen Norm entsprechen. Motorräder, die bereits eine Typenzulassung haben, sind noch nicht von der Regelung betroffen. Erst ab 1. 1. 2021 gilt Euro 5 dann für alle neu zugelassenen Modelle, unabhängig vom Datum der Typenzulassung. Viele Modelle erfüllen heute schon die Euro 5, die Hersteller haben sie bereits letztes Jahr dafür homologiert. Um die Leistung beibehalten zu können, benötigte dazu mancher Motor mehr Hubraum, wie etwa der Triumph Tiger, die nun bei gleichbleibender Spitzenleistung 900 statt 800 Kubikzentimeter hat.

Etwas weniger Emissionen

Konkret bedeutet Euro 5 um rund 15 bis 30 Prozent niedrigere Emissionswerte als die 2016 eingeführte Norm Euro 4. Das klingt zunächst viel, ist aber tatsächlich ein relativ kleiner Sprung im Vergleich zu den Änderungen von Euro 3 auf Euro 4. So gilt in der Euro 5 für Kohlenmonoxid nun ein Grenzwert von 1,0 g/km (Gramm pro Kilometer), bei der Euro 4 waren es 1,14 g/km.