Euro 5 für Motorräder

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CO2-Flottenverbrauchswerte wie für PKW und LKW stehen aktuell für Motorräder nicht auf dem Programm. Ebenso offen bleibt derzeit, ob und wann Euro 6 oder gar 7 auch für Krafträder gelten werden.

Dauerhaltbarkeit

Ein wichtiger Punkt der neuen Regeln betrifft die dauerhafte Funktion der Abgasreinigung. Zur Homologation müssen die Hersteller amtlich belegen, dass die Abgasanlage auch nach 35.000 Kilometern noch die passenden Grenzwerte erbringt. Zu Anfang darf der Hersteller die Dauerhaltbarkeit noch von relativ geringen echten Laufleistungen (3500 km für Motorräder mit Vmax über 130 km/h) anhand von Simulationsmodellen hochrechnen. 2024 müssen die Vorführmaschinen jedoch mindestens die Hälfte der Distanz tatsächlich fahren, besser: die gesamte Distanz. Der Alterungsprozess wird von Behörden protokolliert, also in Deutschland vom Kraftfahrtbundesamt. Hierin liegt ein Vorteil für Kunden: Die Haltbarkeit der teuren Abgasanlage wird amtlich belegt.

OBD II

Mit Euro 5 kommt die standardisierte Diagnose-Schnittstelle OBD II ins Motorrad. Damit kann jedes OBD-II-Lesegerät die mehrere Dutzend vorgeschriebenen Fehlercodes von den Steuergeräten auslesen. Alles, was OBD II verlangt, können die Hersteller also nicht mehr exklusiv für ihre eigenen Programmiergeräte vorsehen. Vielleicht hilft das freien Werkstätten dabei, ihre Gerätekosten geringer zu halten.

Die Norm schreibt eindeutig Grenzwerte vor, nach denen Fehler geworfen werden und wann welche Warnleuchten im Cockpit angehen. Überwacht werden Wirkungsgrad des Katalysators, Funktion der Lambdasonden, Verbrennungsaussetzer (wegen unverbranntem Treibstoff), Tankentlüftung und (so vorhanden) Sekundärluftsystem. 2024 gelten niedrigere Schwellenwerte für diese Fehler. Zudem fordert der Gesetzgeber, dass die Überwachungssysteme selbst überwacht werden, denn er verlangt, dass Diagnoseroutinen in einer vorgeschriebenen Rate durchlaufen, obwohl sie durch entsprechende Fahrzustände ja immer wieder abgebrochen werden müssen. Wie bei den anderen Vorgaben drohen bei Nonkonformität Rückrufe und der Verlust der Typzulassung.

Ausnahmen

Die EU will Motorradherstellern in einigen Randbereichen die Zulassung erleichtern. Bei Kleinstserien von unter 75 Exemplaren können sie Ausnahmen geltend machen. Auch einsitzige Enduro- und Trial-Motorräder erhalten Ausnahmen. Vorsichtshalber der Hinweis: Reiseenduros wie eine KTM 690 Enduro R oder gar schwere Reisemaschinen wie eine BMW R 1250 GS gelten nach EU-Recht nicht als Enduros.

Kosten

Für die Hersteller entstehen durch Euro 5 erhebliche Kosten. Vor allem die Dauerhaltbarkeit samt Belegen und die Kopfschmerz bereitenden Anforderungen an die Diagnosesysteme kosten erheblich Aufwand und Geld. Doch was für Euro 5 gelten wird, wussten die Hersteller größtenteils schon, als sie mit den Arbeiten zu Euro 4 anfingen. Deshalb bereiteten sie schon damals die Motoren auf den nächsten Schritt vor. Die Kosten verteilen sich so wesentlich gleichmäßiger. Den Kunden erwarten moderate, gelegentlich auch in Zusatzsystemen versteckte Preiserhöhungen. Zahlen muss er natürlich letztendlich alles. (cgl)