Gebremstes Zwielicht: Kfz-Ersatzlampen auf LED-Basis

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Bei Licht betrachtet

Kurzentschlossen folgt die Probe aufs Exempel: Eine Bremsleuchte des Autos wird mit einer Glühbirne, die andere mit einer LED bestückt. Dann den Backstein aufs Bremspedal – und siehe da: Sie leuchten. Beide. Zumindest ähnlich hell, soweit man das aus der Perspektive und mit bloßem Augenschein beurteilen kann.

Der motorradfahrende Nachbar schaut vorbei, er findet die LED-Lampe hochinteressant: „Klasse Idee. So oft, wie bei mir die Glühbirnen kaputtgehen …“ Aber er meint doch, eine unterschiedliche Lichtleistung festzustellen. Also werden die beiden Licht-Lieferanten auf die Schnelle in die Bremsleuchte des Motorrades eingebaut, wo aus Sicherheitsgründen gleich zwei Lampen gleicher Leistung und Helligkeit nebeneinander eingebaut sein müssen. Ideal für einen direkten Vergleich.

Laues Lichtchen

Der endet eher ernüchternd: Die LED leuchtet zwar, aber eben erkennbar weniger hell. Auch von der Seite betrachtet wirkt die Strahlkraft der elektronischen Lampe weniger durchsetzungsstark als die der herkömmlichen Glühbirne. „Wenn du damit zum TÜV fährst und die gucken sich die Leuchten an, ist die Plakette futsch …“ orakelt der Motorradfahrer.

Risiko

Ganz so schlimm kommt es nicht. Nach Aussage der Polizei Hannover geht es beim Einbau einer solchen nicht zugelassenen LED um eine dadurch insgesamt nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung. Wird so etwas bei einer Routine-Überprüfung festgestellt, kann das eine kostenpflichtige Verwarnung einbringen – und die Leuchte muss ausgewechselt werden. Es kann aber auch auf ein TÜV- oder DEKRA-Prüfung hinauslaufen; das kostet zusätzlich zur Gebühr für diese Prüfung noch bis zu 75 Euro Strafe.