Gericht erklärt Umweltzone Hannover für rechtmäßig

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Ein interessanter Aspekt des Urteils ist die zu erwartende Verschiebung in der öffentlichen Diskussion. Denn nicht mehr Ruß und „Feinstaub“ sind nunmehr die großen Problemkandidaten, sondern die Stickoxide, deren Reduktion aufwendig und teuer ist. Das gilt vor allem für Dieselfahrzeuge, die prinzipiell deutlich mehr Stickoxide emittieren als Benziner. Bisher lassen die Euro-Normen auch einen deutlich höheren Austoß zu, erst ab der Euro 6 wird von Dieselmotoren ein ähnlich niedriges Niveau wie bei Ottomotoren gefordert. Bei der Euro 6, die ab 2014 zu erwarten ist, wird man deswegen kaum um Techniken wie die Abgasnachbehandlung mit AdBlue herumkommen, wie sie verschiedene deutsche Hersteller unter dem Druck amerikanischer Abgasnormen bereits anbieten. Andere Techniken wie etwa HCCI (Homogeneous Charge Compression Ignition), die auch ohne Nachbehandlung geringe Stickoxid-Emissionen versprechen, sind noch nicht serienreif.

Zweifel bleiben
Technische Verbesserungen werden daher nur sehr langsam „im Feld“ ankommen. Deswegen ist der Gerichtsentscheid verständlich, aber auch die Zweifel des Umweltministeriums: Wie man bis 2010 die NOx-Emissionen von 56 auf 40 µg/m3 verringern will, ist schwer nachzuvollziehen. Diese Frage wird wohl auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nochmals aufgerollt. Wenn die Kläger dort gewinnen sollten, wäre zwar das Problem der individuellen Ungleichbehandlung von Autobesitzern vorläufig behoben. Der Jubel könnte aber schnell verklingen. Dann dann müssten neue Maßnahmen her, um die verkehrsbedingten Emissionen zu senken. Da sind gute Ideen gefragt, denn mit einer nachträglichen Lockerung der Grenzwerte ist kaum zu rechnen. (ggo)