Hält Toyota Blackbox-Daten zurück?

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Von nichts kommt nichts

Es mag also unklug gewesen sein, anders als Ford oder GM eine proprietäre Lösung zu wählen, der Vorwurf einer bewussten Unterschlagung von Daten ist aber schwer zu halten. Kast bestätigte uns im Übrigen, dass die Art der aufgezeichneten Daten sehr unterschiedlich ist und notwendige Informationen zur Unfall­­rekon­struktion durchaus nicht vorhanden sein muss. Dass wie in dem texanischen Fall keine Daten über Beschleunigungs- oder Brems­vorgänge gespeichert waren, kann schlicht daran liegen, dass da einfach nichts war.

Zukünftig wird es leichter

Die neuen Anforderungen des NHTSA werden die Auswertung von Unfällen sicherlich leichter machen. Obwohl die Geräte nach wie vor auf freiwilliger Basis verbaut werden dürfen, werden wohl schnell alle Autos den Standards entsprechen, da die Autohersteller vor dem Hintergrund der Produkthaftung kaum auf die Blackbox verzichten können. Außer den Informationen zu Airbag und Sitzgurt wird man dann auch zum Beispiel das Delta-V der 250 ms vor dem Aufprall auslesen können, oder die Position des Gaspedals – die genaue Auflistung ist ab Seite 197 der Regulierung nachzulesen.

Zieht Europa nach?

In Deutschland wird die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten bisher vor allem unter Service-Gesichtspunkten gesehen. Vorgeschrieben ist nur das sichere Speichern des Kilometerstands. Grundsätzlich werden auch in europäischen Autos Informationen in den verschiedenen Steuergeräten des Autos gespeichert, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Laut Armin Kast ist es zwar in manchen Fällen auch hierzulande möglich, die Daten von Steuergeräten für die Unfall­konstruktion zu verwenden, dies folgt aber bisher keinen festen Regeln, wie es in den USA bald der Fall sein soll.

Das könnte sich allerdings ändern. Aus dem EU-Projekt Veronica ist die Empfehlung entstanden, Fahrzeuge mit einer Blackbox auszurüsten, die 20 Datentypen aufzeichnen soll. Auch hier sind standardisierte Datensätze vorgesehen sowie eine Technik, die drei Sätze mit einer jeweils 45-sekündigen Aufzeichnung zulässt. Ein entscheidender Unterschied besteht in der Empfindlichkeit der Aufzeichnung: Anders als in den USA, wo der Recorder durch die Auslösung des Airbags getriggert wird, sieht Veronica eine höhere Empfindlichkeit vor, damit zum Beispiel auch Unfälle mit Fußgängern aufgezeichnet werden. Bisher gibt es allerdings außer einer Machbarkeitsstudie noch keine konkreten politischen Schritte für eine Umsetzung.