Heißes Kältemittel

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Zeitgewinn auf der Suche nach Alternativen

Mit der Weiterverwendung von R134a setzt sich Daimler über die EU-Richtlinie 2006/40/EG hinweg, die ab dem 1. Januar 2013 den Einsatz des Kältemittels R134a für Fahrzeuge mit Typzulassung nach dem 1. Januar 2011 verbietet. Man befände sich aber im Gespräch mit den zuständigen Behörden, um R134a weiter verwenden zu können, bis eine Alternative gefunden sei, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Gemäß EU-Richtlinie 2006/40/EG dürfen die Kältemittel aller Fahrzeugmodelle, die nach dem 1. Januar 2011 eine EG-Typgenehmigung bekommen haben, das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential) von 150 GWP nicht überschreiten. Das bedeutet, sie dürfen nicht mehr als 150-mal klimaschädlicher sein als Kohlendioxid (CO2) mit einem GWP-Wert von 1. Das Treibhauspotenzial des alten Mittels R134a liegt mit 1430 GWP über dem neuen Grenzwert, 1234yf unterschreitet ihn mit 4 GWP deutlich.

Das wesentlich weniger klima- und umweltschädliche Kältemittel Kohlendioxid (CO2), das weder brennbar noch giftig und bei der Produktion auch nicht umweltbelastend ist, wollte die deutsche Autoindustrie wegen höherer Kosten für Komponenten der Klimaanlagen nicht einsetzen. Die Diskussion über das ideale Kältemittel dürfte nach vielen Jahren nun vielleicht in seine entscheidende Phase eintreten. (fpi)