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Jahresrückblick 2018 Teil 2

Das war knapp: Zwischen der neu geschaffenen Möglichkeit, in Deutschland eine Musterklage auf den Weg zu bringen und Verjährungsansprüchen gegen Volkswagen liegen gerade einmal zwei Monate. ADAC und die Verbraucherzentralen waren allerdings gut vorbereitet und haben noch in der Nacht zum 1. November die Klage gegen Volkswagen auf den Weg gebracht. Bis zum 31. Dezember 2018 können sich Geschädigte dieser Klage - ohne eigenes Risiko - noch anschließen.

(Bild: Pillau)

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