Ladesäulen: Neue Messgeräte vorgeschrieben

Vom 1. April 2019 an müssen in Ladesäulen dem neuen Eichrecht entsprechende Messgeräte eingebaut werden, die pro Kilowattstunde abrechnen. Doch für Gleichstrom-Ladesäulengebe es noch keine entsprechenden Messgeräte

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Ladesäule

(Bild: Ionity)

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Von
  • dpa

Manch einer Ladesäule könnte ab April die vorübergehende Stilllegung drohen.

(Bild: Ionity)

Vom 1. April 2019 an müssen in Ladesäulen dem neuen Eichrecht entsprechende Messgeräte eingebaut werden, die pro Kilowattstunde abrechnen. Bislang bei vielen Schnellladestationen übliche zeitbasierte Tarife, also Minutenpreise, dürften damit vor dem Aus stehen. Doch für Gleichstrom-Ladesäulengebe es noch keine entsprechenden Messgeräte – was alle Betreiber betreffe, sagte ein Sprecher des Netzwerks Ionity.

Zu diesem Netzwerk hatten sich Volkswagen, BMW, Daimler und Ford zusammengeschlossen, um Schnellladestationen entlang der Autobahnen aufzubauen. Ionity sei im Gespräch mit den zuständigen Landes-Eichbehörden und gehe davon aus, dass die Geräte im Laufe des Frühjahrs 2019 zur Verfügung gestellt werden.

Derzeit betreibt das Netzwerk 55 Ladestationen mit durchschnittlich je vier bis sechs Ladesäulen in acht Ländern, 400 sollen es einmal werden. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft gab es Ende 2018 über 16.100 Ladepunkte in Deutschland, davon sind allerdings nur 12 Prozent Schnelllader. (mfz)