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Test: Land Rover Range Rover Velar

Land Rover Range Rover Velar

Die Zielführung ist manchmal ziemlich uncharmant: Hier empfiehlt sie im Stau die Abkürzung über einen Parkplatz. Das mag Zeit sparen, ist aber verboten: Ein Rastplatz ist eine "dem durchgehenden Verkehr nicht gewidmete Fläche". Wer sie dazu nutzt, schneller voranzukommen, verstößt gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung nach § 2 Abs. 1 StVO. Dies entschied auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 5Ss (OWi) 77/87).

(Bild: Martin Franz)

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