Übersicht für 35 Staaten: saftige Bußgelder, Haft und Enteignung

Verkehrsverstöße im Ausland: drakonische Strafen drohen

Verkehrsverstöße ahnden manche europäische Staaten nicht nur mit drako­nischen Geldbußen, die ein Monatsgehalt erreichen können. Bei Trunken­heit am Steuer drohen gar Haft und Enteignung – ein Überblick

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  • ssu
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München, 25. März 2011 – Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte daran denken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Eine Promille-Fahrt kann in Dänemark mal eben einen Monatsverdienst kosten, für einen Parkverstoß in Spanien werden laut ADAC bis zu 200 Euro fällig. Der Automobilclub hat die aktuell geltenden Sanktionen für 35 europäische Länder zusammengefasst.

Strenge Skandinavier

Besonders hart werden demnach Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft. Norwegens Bußgeldkatalog hat nicht nur für Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 670 Euro die höchsten Strafen der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am teuersten. In Finnland und Schweden drohen ebenfalls drastische Sanktionen. Wer Geldbußen im Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen – zum Beispiel in Griechenland. Dort ist etwa für einen Überholverstoß statt 350 Euro bei Sofortzahlung dass Doppelte fällig, wenn man die Strafe erst zehn Tage später begleicht.

Telefon-Gebühren

Autofahren mit dem Mobiltelefon in der Hand kann ebenfalls teuer werden. In Italien müssen Autofahrer mit einer Buße von mindestens 150 Euro rechnen. Nicht viel billiger ist das Telefonieren in den Niederlanden: Dort sind 180 Euro fällig. Zum Vergleich: Hierzulande sind es "nur" 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Europas Oase für Quasselstrippen bleibt Schweden, wo kein generelles Verbot für die Handynutzung ohne Freisprechanlage besteht.

Haft und Enteignung bei Promille-Fahrt

Doch mit saftigen Geldstrafen ist das Ende der Fahnenstange noch längst nicht erreicht: In Italien wird bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet, warnt der Automobilclub. In Spanien droht bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.

Vollstreckung auch daheim

Um hohe Bußgelder zu vermeiden, rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn seit dem 28. Oktober 2010 können nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro – einschließlich der Verfahrenskosten – belaufen. Wichtig für Grenzgänger: Wer im EU-Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, muss schon mit Sanktionen rechnen, wenn er in der Bundesrepublik bei einer Bagatelle erwischt wird, aber das Knöllchen nicht bezahlt.

Ein schwacher Trost bleibt jenen, die Verkehrsregeln im Ausland verletzen: Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder Fahrverbote gibt es für Verstöße im Ausland laut ADAC nicht.