Berlin: Gericht stoppt Pop-up-Radwege

Die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther ließ im Frühjahr neue Radwege einrichten - auf Kosten des Autoverkehrs. Ein Gericht stoppte das nun vorerst.

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Berlin: Gericht stoppt Pop-up-Radwege

Die Sicherheit von Radfahren in der Stadt hat vielerorts noch reichlich Raum für Verbesserungen.

(Bild: ADFC/Gerhard Westrich)

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  • dpa
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Es ist eine heftige Niederlage für die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Die sogenannten Pop-up-Radwege, die ihre Senatsverwaltung und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, sind nach einer Gerichtsentscheidung nicht zulässig, weil ihr Bau nicht ausreichend begründet wurde. Sie müssen laut einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom Montag (7. September 2020) wieder entfernt werden. Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung kündigte an, sie anzufechten und vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Der Senat will sich am Dienstag umfassend mit dem Thema Verkehrsplanung und Umweltschutz befassen.

Der AfD-Abgeordnete und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek hatte im Juni gegen die Einrichtung von acht neuen, kurzfristig angelegten Fahrradwegen in Kreuzberg, Friedrichshain, Schöneberg und Charlottenburg geklagt. Später gebaute, neue Radwege sind von dem Urteil nicht betroffen. Die Richter urteilten, es gebe ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Eine solche Gefahrenlage habe die Senatsverwaltung nicht dargelegt. Sie sei „fälschlich“ davon ausgegangen, sie müsse sie nicht begründen. Auch könne der Senat nicht die Corona-Pandemie zum Anlass für solche Anordnungen nehmen, da sie nichts mit der Verkehrslage zu tun habe, so die Richter. Die weitere Begründung des Senats bleibe „ohne konkrete Belege“.

Die Senatsverkehrsverwaltung kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an. Gleichzeitig werde man eine aufschiebende Wirkung beantragen, damit die Umsetzung der aktuellen Entscheidung nicht sofort erfolgen und die Radwege nicht zügig abgebaut werden müssten. Der Senat erklärte, die Richter hätten „grundsätzliche Fragestellungen“ nicht hinreichend gewürdigt. Die Pop-up-Radwege seien „rechtmäßig angeordnet“ und begründet worden. Der Senat kündigte an, die neuen, bisher nur provisorischen Radwege „auf möglichst allen Strecken in dauerhafte Anordnungen zu überführen“.

Das Urteil richtet sich nicht grundsätzlich gegen neue Radwege. Es stellt nur die fehlende notwendige Begründung von konkreten Gefahren an bestimmten Stellen fest. Möglicherweise kann also die Senatsverkehrsverwaltung später auch Radwege mit einer erneuten und besseren Begründung wieder einrichten. Verkehrssenatorin Günther will am Dienstag einen Maßnahmenkatalog zum Umweltschutz und Verkehr vorstellen. Dazu gehören deutlich höhere Parkgebühren, Verbote für bestimmte Autos in der Innenstadt und langfristig in ganz Berlin, Förderung von mehr Grünflächen und ein mögliches früheres Verbot von Ölheizungen.

Im April 2020 hatten Senat und Bezirke begonnen, die sogenannten Pop-up-Radwege auf Parkstreifen oder Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng. Allerdings waren damals ohnehin U-Bahnen, Straßen wie auch Radwege selbst im Berufsverkehr halb leer, weil kaum noch jemand ins Büro fuhr und die meisten Geschäfte geschlossen hatten. Daher gab es viel Kritik, dass der Senat Corona nur als Vorwand nehme, um den Autoverkehr zurückzudrängen.

Für die Bezirke entwarfen die Experten von Senatorin Günther einen Leitfaden zur Einrichtung dieser Radwege. Der Tagesspiegel schrieb damals von einem „Handbuch, das nur aus wenigen Seiten besteht und innerhalb weniger Tage entstand“.

Die CDU-Fraktion nannte den Richterspruch ein „Fiasko“ für Grünen-Senatorin Günther. Die Radwege seien in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ angelegt worden. „Nun bekommt die Senatorin die Quittung dafür, dass sie mit dem Kopf durch die Wand wollte“. Die FDP kritisierte: „Ausgerechnet bei ihrem Kernthema hat die grüne Verkehrssenatorin auf ganzer Linie versagt.“ Der Senat müsse jeden einzelnen Radweg noch einmal prüfen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sprach hingegen von einer „Fixierung“ der Straßenverkehrsordnung auf den Kfz-Verkehr. Die Radwege müssten dringend weiter ausgebaut werden.

(mfz)