EU-Recht: Wie zwei Gesetze die digitalen Märkte regulieren sollen

Im Fokus von DSA und DMA stehen der Schutz der Nutzer vor Betrug, Fake News, Intransparenz, fragwürdiger KI und dem Machtmissbrauch großer Plattformen.

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Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

"Gesetze über digitale Dienste und Märkte: EU-Kommission begrüßt Ja des EU-Parlaments". So euphorisch überschreibt die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Market Act (DMA). Sie spricht weiter von einer historischen Entscheidung für die ganze Welt und von einer Vollendung des digitalen Binnenmarkts in der Europäischen Union.

Beide Gesetzeswerke gehen auf eine Initiative der EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2020 zurück. Angesichts der Vielzahl und Brisanz der Regelungen konnte das Gesetzgebungsverfahren erstaunlich schnell zum Abschluss gebracht werden. DSA und DMA werden als die Kernelemente der EU-Digitalstrategie bezeichnet.

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Im Rahmen dieser Strategie sind seit 2014 zahlreiche Regelungswerke verabschiedet worden. Bekanntestes Beispiel dürfte die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein. Daneben gibt es die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten, einen Rechtsakt zur Cybersicherheit oder die Richtlinie über offene Daten. Im Rahmen der KI-Strategie wurden Ethik-Richtlinien für eine vertrauenswürdige KI veröffentlicht. Big Data, autonomes Fahren, digitale Transformation und so weiter stehen ebenfalls auf der Agenda der EU-Kommission.