Recht: So können sich Admins gegen zweifelhafte Arbeitsanweisungen wehren

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist erlaubt. Das trifft in der Unternehmens-IT auf die Einsichtnahme in Logs und andere personenbezogene Daten zu.

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Lesezeit: 16 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
  • Dr. Christoph Wegener
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Stell dich mal nicht so an mit den Lizenzen!", "Druck mal alle Mails des Mitarbeiters aus!" oder "Ich will jetzt sofort wissen, was der heute online gemacht hat!": Nahezu jeder Administrator ist im Laufe seines IT-Lebens schon mal mit der Anforderung eines Vorgesetzten konfrontiert worden, die aus juristischer Sicht zumindest fragwürdig ist. Aber wie geht eine Administratorin mit einer solchen Anfrage um und was droht arbeitsrechtlich bei Verweigerung der Anweisung? Und welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um solche Konflikte zu vermeiden?

Die Gründe für zweifelhafte Anweisungen an Administratoren sind vielfältig: von reiner Neugier der Vorgesetzten über die Anforderungen im Rahmen einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle bis hin zu Fragen des Datenzugriffs bei (un)geplanter Abwesenheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Meistens geht es aber im Kern darum, Daten, die von einem Mitarbeiter stammen oder sich konkret auf diesen beziehen, einem anderen Mitarbeiter oder dem Vorgesetzten zur Verfügung zu stellen.

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Es kann aber auch Fragen des IT-Betriebs an sich betreffen, etwa wenn es um das Installieren nicht ordnungsgemäß lizenzierter Software geht oder wenn Software installiert oder ein Service betrieben werden soll, bei denen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit zumindest zweifelhaft ist. Ein anderes praxisrelevantes Beispiel ist zudem die Weitergabe von Kundendaten an Dritte, die offenkundig keinen Anspruch auf diese Informationen haben.

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