Schule digital: Der Digitalpakt – ein weiteres deutsches Digitalversagen?

Die digitale Ausstattung der Schulen soll durch den Digitalpakt beschleunigt werden, doch Bürokratie, Finanzierungslücken und der Fachkräftemangel bremsen.

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(Bild: Neirfy/Shutterstock.com)

Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Maik Riecken
Inhaltsverzeichnis

Die Corona-Pandemie hat überdeutlich gezeigt, dass es Herausforderungen bei der digitalen Ausstattung deutscher Schulen gibt: Breitbandige Internetanbindungen fehlen, der Start vieler Onlineangebote zur Gestaltung von Distanzunterricht war holprig, WLANs schwächelten und insgesamt gab es wenig Möglichkeiten, Schülerinnen und Schülern in Präsenz und zu Hause gleichzeitig ein hochwertiges Unterrichtsangebot zu machen – es fehlte an Endgeräten oder wahlweise an Fachpersonal zur Einrichtung derselben.

Überforderte und doppelt belastete Lehrkräfte und Schulleitungen jonglierten oft genug mit teilweise privat finanzierter Ausstattung, um das maximale Mögliche für ihre Schulen herauszuholen. Gelegentlich ist das nicht viel. Aber woran liegt das? Hätte nicht genau das vorher schon der Digitalpakt lösen sollen? Warum kommen die Digitalprogramme des Bundes nicht in den Schulen an?

Der Digitalpakt ist ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro. Der Bund hat in einer Bundesförderrichtlinie festgehalten, was mit seinen Fördergeldern beschafft werden darf. Das ist vorrangig digitale Infrastruktur, wie Inhouseverkabelung, WLAN und aktive Komponenten wie Switche. Aber auch digitale Tafeln oder Lernplattformen können aus ihm finanziert werden, zusätzlich auch Geräte für den naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht – also eigentlich genau das, was für einen Fernunterricht die Grundlage bildet.

Das Fördergeld des Digitalpakts wird nach dem Königsteiner Schlüssel an die einzelnen Bundesländer verteilt. Diese stocken zehn Prozent aus eigenen Mitteln auf. Das hört sich erst einmal gut an. Aber erreicht das Geld unkompliziert die einzelnen Schulen? Und fehlen in dieser Rechnung nicht die digitalen Endgeräte wie Tablets oder Notebooks?

Alle 16 Bundesländer legen nochmals durch eigene Förderrichtlinien fest, wie die Gelder verteilt werden. In der öffentlichen Berichterstattung geht es meist unter: Die Gelder erhalten nicht die einzelnen Schulen. Es sind die Schulträger, die die Fördermittel bei einer zentralen Vergabestelle des jeweiligen Landes beantragen. Dazu stimmen sie sich im Idealfall mit den Schulen in ihrer Trägerschaft ab. Wie eng diese Abstimmung erfolgt und was die Schulen zu leisten haben, wird in Landesbegleitmaterialien zum Digitalpakt festgelegt. Während Baden-Württemberg etwa von vornherein eine recht enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger festschreibt, wird die Aufgabenverteilung in anderen Bundesländern – etwa Niedersachsen – etwas mehr in die Autonomie von Träger und Schule gelegt.

Maik Riecken

Maik Riecken hat über mehrere Jahre die Fächer Deutsch, Chemie und Informatik (fachfremd) an einem niedersächsischen Gymnasium unterrichtet. Er ist medienpädagogischer Berater am Medienzentrum Cloppenburg und berät unter anderem in dieser Funktion Schulen und Schulträger bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Er betreibt in seiner Freizeit die Internetseiten https://www.riecken.de sowie https://www.medienbildungskonzept.de und schreibt Artikel rund um Digitalisierungsfragen im Bereich Schule in unterschiedlichen Medien.

Der Digitalpakt setzt im Grunde voraus, dass es Wege gibt, wie Schulträger und Schulen miteinander sprechen. Die dazu erforderliche Kommunikation erfordert Ressourcen, die im Schulsystem generell eher knapp und unter Pandemiebedingen nochmals besonders knapp sind. Das Verhältnis zwischen Schulträger und seinen Schulen ist oft geprägt von eingefahrenen Rollenverständnissen: Die Schule als "Bittsteller", der Träger als "Gewährer" (und Rechtfertiger bei Ablehnung zum Beispiel aufgrund der Haushaltslage). Diese "klassische" Rollenverteilung ändert sich beim Vorhandensein externer Mittel unter Umständen erheblich. Das "Geldargument" entfällt auf der Seite der Schulträger.

Artikelserie "Schule digital II"

Wie sollte die Digitalisierung in unseren Schulen umgesetzt werden? Wie beeinflusst die Coronavirus-Pandemie das Geschehen? Was wurde im Schuljahr 2020/2021 erreicht - wie ging es 2021/2022 weiter? Das möchte unsere Artikelserie beleuchten.

Träger mit ihren Verwaltungsstrukturen und Schulen "denken" anders: Während eine Schule oftmals lösungs- und bedarfsorientiert beschaffen möchte, stellen sich für Träger unter anderem Fragen zur Einhaltung von Ausschreibungsmodalitäten und Wettbewerbsrecht. Obwohl die Ausschreibungsgrenzen in vielen Bundesländern erheblich angehoben und Beschaffungsvorgänge so erleichtert worden sind, "droht" angesichts der oftmals nicht unerheblichen Fördersummen die Notwendigkeit einer europäischen Ausschreibung immer noch. Die ist aufwändig und oft braucht es externe Agenturen zur Unterstützung. Die qualitative Leistung dieser externen Agenturleistungen ist unterschiedlich: Wirtschaft und Schule funktionieren völlig anders.

In kleinen Gemeinden ist das Schul- und Kulturamt oft genug mit nur einem Mitarbeitenden besetzt. Dieser beschafft alles vom Tisch bis hin zur Tablet für die Schulen. Nicht in allen Bereichen kann eine Person fachlich versiert sein. Wie soll ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin beurteilen, ob ein Anschaffungswunsch sinnvoll ist? Oder im Kontext der Förderprogramme überhaupt förderfähig? Diese Unsicherheit verlangsamt Entscheidungsprozesse.

Für eine zeitgemäße Ausstattung von Gebäuden mit Netzwerk- und Elektroverkabelung ist das Bauamt zuständig. Je nach Ausstattungswunsch der Schule müssen weitere Personen hinzugezogen werden. Was nützt ein Netzwerkanschluss in der einen Ecke, wenn die digitale Tafel an ganz anderer Stelle im Klassenzimmer angebracht wird? Wo sollten sich Steckdosen befinden? Und was ist mit Lademöglichkeiten für Geräte der Schülerinnen und Schüler?

Durch das Aufwachsen erheblicher digitaler Strukturen und Geräteparks an den Schulen stellt sich sowohl für Schulen als auch für Träger die Frage nach einer zuverlässigen Wartung während der Lebensdauer. Je individueller Schulen hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung aufgestellt sind, desto herausfordernder ist der spätere Support. Zusätzlich will die Finanzierung der unweigerlich kommenden Neu- und Ersatzbeschaffungen bedacht sein. Angesichts recht klammer kommunaler Haushalte und unkalkulierbarer Einnahmenentwicklung im Zuge der abklingenden Pandemiesituation ist das vielerorts nicht unbedingt ein Garant für mutige Investments – selbst wenn diese nicht mit eigenem Geld erfolgen.

Diese Herausforderungen sind nur einige. Es wirkt fast wie eine Fußnote, dass weder die doch recht essentiellen schulischen Glasfaseranschlüsse noch deren Folgekosten durch den Digitalpakt gefördert werden. Zumindest für die Erschließung der Schulen mit Glasfasertechnik gibt es bereits ein separates Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und und Energie (BMWI) – und eine Doppelförderung ist vergaberechtlich immer ausgeschlossen. Ohne ausreichende Internetanbindung der Schulen nützt die beste Vorortausstattung wenig. Die Umsetzung des Förderprogrammes des BMWI liegt in den Kommunen oftmals im Bereich der Wirtschaftsförderung. Schulen sind nicht immer automatisch dort mit im Fokus.

Der Bund hat Zusatzvereinbarungen zum Digitalpakt aufgelegt. Diese setzen rechtlich auf dem Digitalpakt und seinen Strukturen auf. Gefördert werden letztlich immer Schulträger. Alle bisherigen Zusatzvereinbarungen hatten jeweils ein Volumen von 500 Millionen Euro.

Die erste Zusatzvereinbarung trägt den Namen "Sofortausstattungsprogramm des Bundes" und sollte zur Ausstattung benachteiligter Schüler:innen mit einem Endgerät zur Teilnahme am Fernunterricht im Zuge der Pandemie dienen. Die Fördersummen des Digitalpaktes für digitale Endgeräte sind gedeckelt. Daher konnten diese Geräte nicht ohne Weiteres aus dem Digitalpakt beschafft werden. Im Digitalpakt gilt: Infrastruktur ist gegenüber der Beschaffung von Endgeräten priorisiert. Die Zusatzvereinbarung "Sofortausstattung des Bundes" wurde verhältnismäßig schnell umgesetzt. Kleinere Träger hatten gegenüber größeren bei der Beschaffung das Nachsehen - Ausschreibungen in höherer Stückzahl wurden vorrangig vom Markt bedient.

Das zweite Zusatzvereinbarung trägt den Namen "Leihgeräte für Lehrkräfte". Fälschlicherweise ist in der öffentlichen Berichterstattung oft die Rede von "Dienstgeräten". Im Kern geht es aber je nach Landesförderrichtlinie lediglich um Geräte, die durch den jeweiligen Träger an eine Lehrkraft verliehen werden, um damit zum Beispiel Fernunterricht oder Unterrichtsvorbereitungen durchzuführen. Für die Verarbeitung dienstlicher Daten wie beispielsweise Noten und Namenslisten sind diese Geräte zumindest rechtlich so ohne Weiteres oft nicht geeignet. Sie werden daher in vielen Förderrichtlinien privaten Geräten formal gleichgestellt. Die Verantwortung zum Beispiel bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben bleibt dann bei der einzelnen Lehrkraft. Mit Ausnahme einiger weniger Bundesländer sind diese Geräte bisher nur sehr sporadisch beschafft worden. Der durch das Förderprogramm vorgegebene finanzielle Spielraum ist begrenzt.

Die dritte Zusatzvereinbarung trägt den Namen "Zusatzvereinbarung Administration". Sie adressiert das bereits angesprochene Problem vieler Träger, die Einrichtung und die fortlaufende Wartung der an den Schulen aufwachsenden Netzwerk- und Gerätestrukturen Herr zu werden. Die Träger werden durch dieses Förderprogramm bei der Umsetzung dieser Aufgaben finanziell unterstützt. Die Umsetzung dieser Zusatzvereinbarung ist in den meisten Bundesländern noch am Anfang.

Die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen ist ein typisches Problem, das sich durch Geld – immerhin mittlerweile 6,5 Milliarden Euro – allein nicht bewältigen lässt. Der Digitalpakt löst selbst das finanzielle Problem nur zu einem Teil. Die Folgekosten sind nicht berücksichtigt. Geräte müssen gewartet und ersetzt, digitale Infrastruktur an Schulen entwickelt werden. Selbst cloudbasierte Lösungen – wenn es sie datenschutzkonform irgendwann in Deutschland flächendeckend geben wird – erfordern Endgeräte, Netzwerke, WLAN und Internetanschlüsse. Die Erfordernisse der Schulverwaltung sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ohne Verstetigung der externen Förderung werden die Träger einseitig mit den Kosten belastet und haben darüber hinaus keine verlässlich Planungsgrundlage für die Zukunft. Sie müssen zum jetzigen Zeitpunkt darauf vertrauen, dass in Zukunft weitere finanzielle Unterstützung erfolgt.

Wartung und Betrieb von digitaler Infrastruktur erfordern Fachkräfte. Kommunale Träger zahlen verlässlich und bieten sichere Arbeitsverhältnisse, sind bei der Höhe der Bezahlung jedoch an öffentliches Tarifrecht gebunden. IT-Fachkräfte sind rar und finden in der Privatwirtschaft durchaus finanziell attraktivere Möglichkeiten der Beschäftigung.

Der Supportbedarf sowohl in Firmen als auch in Schulen ist abhängig von den vorhandenen digitalen Kompetenzen aller der dort arbeitenden Menschen. Das Fehlen entsprechender Fortbildungsangebote durch die Dienstherrn der Lehrkräfte wird oft beklagt. Kommerzielle Angebote erleben in diesem Kontext einen regen Zulauf. Die Qualifizierung des bestehenden Personals und der mittelfristig notwendige Umbau der Lehrkräfteausbildung stellen Kultusministerien vor gewaltige Aufgaben.

Nun ist die Lage in der Realität trotz der Herausforderungen nicht ganz so hoffnungslos. Es gibt durchaus Träger, die früh erkannt haben, dass die Digitalisierung ein wichtiger Standortfaktor einer Region ist. Schulen nehmen dabei für die regionale Entwicklung eine zentrale Rolle ein.

Ein gut aufgestellter Träger hat sich beraten lassen oder gar eine externe Agentur beauftragt, einen Medienentwicklungsplan für die Gemeinde in Kooperation mit seinen Schulen zu entwickeln. Er hat sich in der Anfangszeit des Digitalpakts zunächst um die Infrastruktur einer Schule gekümmert. Er hat die vorhandene Netzwerk- und Elektroverkabelung erfasst und gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro neu ausgeschrieben. Dieser Vorgang dauert Zeit. Er ist wesentlich aufwändiger als die Beschaffung digitaler Tafeln oder Tablets, die ohne geeignete Infrastruktur nicht nutzbar sind. Ein gut aufgestellter Träger hat sich frühzeitig um die Einstellung versierter Fachkräfte für den Support gekümmert.

Selbst wenn der gut aufgestellte Träger darin sehr schnell war, musste er dennoch viel Energie in die Vernetzung aller Beteiligten stecken, Schulen, Schulamt, Bauamt und ggf. Externe haben sich im Idealfall abgestimmt. Zusätzlich ist irgendwann die Pandemie "dazwischen gekommen". Der Schulträger musste Stellungnahmen zu Entwurfsfassungen zu Förderprogrammen abgeben, die akute Not an seinen Schulen lindern, die im Fernunterricht auf einmal ganz andere Erfordernisse hatten. Er musste teilweise in finanzielle Vorleistung gehen und darauf vertrauen, einen Teil seiner Auslagen durch irgendeine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt gegenfinanzieren zu können. Der Digitalpakt selbst und die damit vorhandenen Prozesse – wie der Mittelabruf – konnten dabei durchaus für eine Weile aus dem Fokus geraten.

All diese Aufgaben können sich bei kleinen Gemeinden im Extremfall auf eine einzelne Person konzentrieren. In einigen Fällen war ein Träger der Komplexität dieser Aufgaben nicht gewachsen, so dass Fördergelder gar nicht erst beantragt wurden. Deren Schulen hatten das Nachsehen – teilweise sogar beim verhältnismäßig unkomplizierten Sofortausstattungsprogramm. In Niedersachsen gab es eine zweite Verteilungsrunde mit Geldern, die aus dieser Zusatzvereinbarung nicht abgerufen worden sind.

Die Besonderheit am Digitalpakt besteht darin, dass die Auszahlung von Fördermitteln nicht allein von den Trägern abhängt. Hintergrund sind Erfahrungen mit vorangehenden "kommunalen Investitionspaketen" der Länder. Die Mittel flossen damals vorwiegend in Geräte, die vor Jahren den digitalen Wandeln in Schulen öffentlichkeitswirksam markierten: Zumeist interaktive Tafelsysteme auf Beamerbasis. Die Beschaffung konnten Schulträger selbstständig veranlassen. Der Nutzen für den Unterricht erwies sich oftmals auch wegen fehlender Vorbildungsangebote als gering. Technisch war diese erste Generation von digitalen Tafeln nicht besonders ausgereift.

Das ist im Kontext des Digitalpakts anders. Die Auszahlung der Mittel wird in den Förderrichtlinien davon abhängig gemacht, dass Schulen didaktisch-methodische Konzepte zum Einsatz der digitalen Technik im Unterricht erarbeiten. Je nach Bundesland tragen diese den Titel "Medienkonzept" oder "Medienbildungskonzept". Diese Konzepte müssen zu unterschiedlichen Zeiten (bundeslandspezifisch) im Zuge der Umsetzung einer Maßnahme vorliegen und durchlaufen dann eine inhaltliche Prüfung. Fallen die Konzepte "durch", können schlimmstenfalls bereits geflossene Fördermittel zurückgefordert oder deren Auszahlung verweigert werden. Politisch ist der Druck allerdings hoch, dass die Mittel schnell abgerufen werden. Die journalistischen Anfragen zum Stand der Umsetzung des Digitalpakts häufen sich in den Ministerien. Dieses bedrohliche Szenario ist daher nur in Ausnahmefällen zu erwarten beziehungsweise wird dann wahrscheinlich Zeit zur Nachbesserung gewährt werden. Viele Träger fürchten aber eine derartige Entwicklung.

Die Konzepte der Schulen werden bereits für die digitale Infrastruktur erwartet. Wie aber soll eine Schule didaktisch-methodische Konzepte für eigentlich "pädagogikneutrale" Dinge wie eine Datenverkabelung oder ein flächendeckendes WLAN formulieren? Infrastruktur benötigt eine Schule schließlich für jeder denkbare Entwicklung im Bereich des Digitalen. Spannender werden diese Überlegungen tatsächlich erst für Endgeräte: Tablets oder Notebooks? Interaktive LED-Panels oder Beamerlösungen? Die kostenlose HPI-Schulcloud oder ein kommerzielles Angebot als Lernplattform?

Und wichtiger: Woher soll die Expertise für die Auswahl geeigneter Lösungen kommen? Woher die pädagogischen Ideen für die nachhaltige Implementierung von Medienkompetenzförderung an Schulen? Konzepte sind im schlimmsten Fall Papiere zur Erlangung der Fördermittel. Digitale Bildung ist letztlich das, was bei Schülerinnen und Schülern ankommt.

Die wenigsten Schulen können auf mehrjährige Erfahrungen in diesem Bereich zurückblicken – auch aufgrund der fehlenden Ausstattung. Und die Schulen, die es können, sind hin und wieder schon so gut ausgestattet, dass man schon etwas suchen muss, um eine sinnvolle Verwendung der Digitalpaktmittel für sie zu finden.

"Ohne Ausstattung keine Möglichkeit des Aufbaus digitaler Kompetenzen.

Ohne digitale Kompetenzen keine sinnvolle Auswahl von Ausstattung."

Die Anlage des Digitalpakts mit seinem Antragsverfahren ist also nur eine Ursache, warum Gelder nur schleppend an Schulen ankommen. Wenn man inhaltliche Ansprüche an Schulen und Kommunen bei der digitalen Ausstattung stellt, ist es nicht damit getan "irgendwas" erstmal möglichst schnell niederzuschreiben und dann zu beschaffen. Viele Räder müssen ineinandergreifen, viele Institutionen auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen.

Die Pandemie hat dafür gesorgt, dass politisch viel Bewegung in die Förderprogramme gekommen ist. Lehrkräfte mussten sich den Herausforderungen des Fernunterrichts stellen. In welcher Form sie das tun konnten, hing immer von den Voraussetzungen vor Ort und nicht zuletzt der Schulform ab. Grundschulen auf dem Land hatten es naturgemäß schwerer als berufliche Schulen in der Stadt.

Aber egal, wie gut die jeweilige Schule im digitalen Bereich aufgestellt war: Es fand eine Auseinandersetzung mit digitalen Geräten und Werkzeugen statt. Diese kann im Idealfall dafür sorgen, dass ein Großteil aller Beteiligten mittlerweile besser weiß, wovon gesprochen wird, wenn es um digitale Ausstattungsplanung von Schulen geht.

Für die Träger gerieten Digitalthemen im Kontext von Schule zunehmend in den Fokus. Dabei spielte auch der Druck aus den Elternhäusern eine Rolle. In vielen Fällen führte das zu einer beschleunigten Planung oder zumindest zu einem veränderten Bewusstsein um die Bedeutung von Digitalthemen für die Schulen der Region.

Pessimisten sagen, dass alle Akteure im Bereich Schule Digitalthemen immer nur im Kontext der Pandemie wahrnehmen und sich nach den Zeiten vor Corona zurücksehnen. Sie fürchten, dass Schule – schneller als man hinschauen kann – in den Zustand vor der Pandemie zurückfallen wird.

Optimisten sehen die Veränderung. Viele Menschen sind intensiv mit den Möglichkeiten und Potentialen digitaler Werkzeuge in Verbindung gekommen. Gerade für den ländlichen Raum kann Lernen in Distanz an Bedeutung gewinnen, etwa im Bereich der beruflichen Bildung. Viele Beteiligte sprechen nach dieser langen Coronazeit technisch kompetenter miteinander.

Schule und Unterricht sind durch das Distanzlernen transparenter geworden. Eltern haben Einblicke in die Arbeit vieler Lehrkräfte gewonnen. Die Klassenraumtür wurde offener.

Corona ist ein Weckruf. Geld alleine reicht nicht. Es braucht Menschen, die diese Mittel sinnvoll verwenden und die Beteiligten an einen Tisch bringen. Digitalität bedeutet Vernetzung – auf unterschiedlichen Ebenen. Es wurde in der öffentlichen Diskussion oft mit dem Finger auf die Schulen gezeigt. Unterscheiden die sich in ihren bürokratischen Abläufen eigentlich wesentlich von denen in großen Wirtschaftsunternehmen?

Deswegen ist es aus meiner Sicht falsch, den Erfolg oder Misserfolg des Digitalpakts nur an der Kennzahl "Mittelabfluss" zu messen. Ich sehe im Gegenteil eine große Gefahr darin, dass unter politischem Druck nun die Schulen mit digitalen Geräten und Werkzeugen geflutet werden, die sie in dem Tempo und der Fülle gar nicht sinnvoll einsetzen können.

      • Digitale Infrastruktur an Schulen ist nichts, was eine Begründung erfordert. Sie gehört wie eine Elektroverkabelung oder eine Heizungsanlage zur Grundausstattung. Das gilt auch für breitbandige Internetanschlüsse.
      • Träger brauchen eine Perspektive, die Vertrauen schafft, dass Folgekosten aus den Anschaffungen des Digitalpakts nicht allein von ihnen getragen werden müssen. Die wichtige Rolle der Träger ist in der öffentlichen Berichterstattung zu unterrepräsentiert.
      • Es mangelt an Fachpersonal sowohl im technischen als auch im pädagogischen Support im Bildungssystem, zu dem auch die Schulträger gezählt werden müssen. Hier wäre im sowohl Bereich der Fachinformatik als auch in der Lehrkräfteausbildung die Schaffung bildungsbezogener Zusatzqualifikationen oder gar ganzer Berufsbilder bedenkenswert.
      • Es braucht mehr Klarheit im Bereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Bildungssystem – dieser Aspekt ist zu umfassend, um ihn in einem Überblicksartikel wie diesem darzustellen.
      • Ein Medien(bildungs)konzept ist nicht das Stück Papier, auf dem es steht. Ein Konzept ist das, was an einer Schule gelebt wird und bei der Schulgemeinschaft ankommt. Damit dies geschieht, benötigen Schulen eine digitale Grundausstattung und Zeit zur Erprobung.
      • Die Frage nach dem Mittelabfluss von Fördergeldern ist aus journalistischer Perspektive nachvollziehbar. Qualitativ ist diese Kennzahl allein wenig aussagekräftig. In ungünstigen Fällen trägt der daraus resultierende Druck mit zu fragwürdigen Beschaffungen bei.
      • Druck ist der schlechteste Berater in komplexen Transformationsprozessen. Immerhin das ist im Digitalpakt berücksichtigt. Denn das Geld läuft vorerst nicht weg. Mittel aus dem Digitalpakt können noch bis zum Frühjahr 2023 beantragt werden, bevor sie endgültig verfallen.
Artikelserie "Schule digital"

(kbe)