Schwarze Liste gegen Wettbewerbsverstöße
Seite 3: Lockangebote, Kaufzwang, Service
Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind zudem:
Lockangebote
5. Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen;
Beispiel: Ein Elektronik-Händler wirbt in einem mehrseitigen Prospekt auf der Titelseite mit einem PC-Komplett-System zu einem extrem günstigen Preis. Unter Berücksichtigung der dem Händler zur Verfügung stehenden Menge dieses Produkts ist aber davon auszugehen, dass der Vorrat höchstens für einen Verkaufstag ausreichen wird. Der Händler unterlässt es allerdings, auf diesen Umstand hinzuweisen.
6. Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine andere Ware oder Dienstleistung abzusetzen, etwas Fehlerhaftes vorführt oder sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, oder sich weigert, Bestellungen dafür anzunehmen oder die beworbene Leistung innerhalb einer vertretbaren Zeit zu erbringen;
Beispiel: Ein Elektronik-Händler wirbt in einem Prospekt für ein bestimmtes PC-Komplett-System. Anschließend weigert er sich jedoch gegenüber Kunden, das beworbene Produkt vorzuführen, und versucht stattdessen, ein anderes Produkt zu verkaufen.
Psychologischer Kaufzwang durch Zeitdruck
7. die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden;
Beispiel: Ein Hardware-Händler behauptet bei der Bewerbung der Festplatte X des Herstellers Y wahrheitswidrig, diese sei nur noch am heutigen Tag verfügbar.
Serviceleistungen in anderer Sprache
8. Kundendienstleistungen in einer anderen Sprache als derjenigen, in der die Verhandlungen vor dem Abschluss des Geschäfts geführt worden sind, wenn die ursprünglich verwendete Sprache nicht Amtssprache des Mitgliedstaats ist, in dem der Unternehmer niedergelassen ist; dies gilt nicht, soweit Verbraucher vor dem Abschluss des Geschäfts darüber aufgeklärt werden, dass diese Leistungen in einer anderen als der ursprünglich verwendeten Sprache erbracht werden;
Beispiel: Ein Unternehmer fĂĽhrt in seinem Ladenlokal in Deutschland mit einem Kunden Vertragsverhandlungen auf Englisch. Nach Vertragsschluss kommuniziert der Unternehmer im Rahmen von nachvertraglichen Serviceleistungen mit dem Kunden auf Deutsch.