Was sich für Autofahrer ab jetzt ändert

Ab September gibt es Neuerungen bei der digitalen Kfz-Zulassung, Veränderungen bei der Förderung von E-Autos. Außerdem steht eine neue Abgasnorm an.

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Kennzeichen und Autoschlüssel

(Bild: Ground Picture/Shutterstock.com)

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Der September bringt für Autofahrer drei wichtige Neuerungen. Das Drama um die digitale Kfz-Zulassung geht in eine neue, hoffentlich letzte Runde. Ein Teil der Elektroauto-Käufer wird zwar weiterhin mit Steuergeldern gefördert, der Kreis der Förderberechtigten schrumpft aber deutlich. An der größten Stellschraube ändert die Politik ohnehin nichts. Die Abgasnorm Euro 6 für Pkw wird zum vierten Mal verschärft.

Die Idee, Autos bequem online zulassen zu können, reicht weit zurück. Im Jahr 2006 wurde das Vorhaben formuliert, aber erst ab 2019 ist es in vollem Umfang möglich, auch wenn es noch einige Hürden zu überwinden gilt. Die c't hat das ganze Ausmaß rund um i-Kfz im April 2023 ausführlich beleuchtet. Ab September 2023 wird die Zulassung ein wenig einfacher. Wer ein Auto zulässt, muss dafür nicht auf das Amt eilen. In den ersten zehn Tagen genügen eine digitale Zulassungsbescheinigung und die Nummernschilder. Die Behörden schicken die Schilder und Fahrzeugdokumente nach. Nach einer Umschreibung kann der Besitzer also direkt starten und muss nicht mehr darauf warten, bis er in der Behörde einen Termin bekommt. Vielleicht verhilft das dem i-Kfz doch noch zu einem Durchbruch. Bisher nutzt kaum ein Fahrzeughalter die ab 2019 bestehende Möglichkeit der Online-Zulassung.

Käufer von Elektroautos wurden in den vergangenen Jahren mit reichlich Steuergeld bedacht. Immerhin 4927,5 Euro schießt der Staat derzeit noch dazu, die sich aus 4500 Euro Förderprämie und 427,5 Euro Mehrwertsteuer-Erlass auf den Herstelleranteil zusammensetzen. Ab dem 1. September 2023 wird die Zahl derer, die einen Förderantrag stellen können, massiv eingeschränkt. Für gewerbliche Zulassungen gibt es keine Förderung mehr, und das sind hierzulande immerhin rund 2/3 aller Erstzulassungen. Für den Automarkt könnte das sichtbare Folgen haben. Zum einen dürfte in den Wochen vor dem Förderende für gewerbliche Zulassungen deren Zahl massiv gestiegen sein. Händler werden versuchen, so viele der gewerblichen Bestellungen noch zuzulassen. Auch Großabnehmer wie Kfz-Vermieter werden versuchen, ihre Bestellungen noch im August auf die Straße zu bringen. Händler werden, so vorhanden, Lagerbestände kurz zulassen, um die Prämie noch abgreifen zu können.

In den folgenden Monaten läuft dann das Rennen für die privaten Zulassungen. Denn die Prämie reduziert sich mit dem Jahreswechsel von 4500 auf 3000 Euro. Nachdem viele gewerbliche Zulassungen in den vergangenen Wochen vorgezogen wurden, sind nun die privaten Autokäufer dran. Sie müssen darauf achten, dass der Händler schriftlich eine Zulassung noch in diesem Jahr garantiert. Andernfalls gehen ihnen 1500 Euro durch die Lappen. Die Chance, eine günstige Tageszulassung zu bekommen, bei der der Händler die Förderprämie schon abgegriffen hat und diese zum Teil weiterreicht, dürfte in den kommenden Wochen steigen.

An den entscheidenden Hebel aber geht die Politik nicht heran. Denn die Kaufunterstützung ist nur ein Teil der staatlichen Lenkungspolitik. Wer einen maximal 60.000 Euro teuren, elektrischen Dienstwagen privat nutzt, muss nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Ist das E-Auto teurer, sind es 0,5 Prozent. Die Differenz zum Verbrenner ist erheblich: Für ein auch privat genutztes Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro müssen 125 Euro zusätzlich versteuert werden. Selbst wenn ein vergleichbarer Verbrenner 10.000 Euro billiger angeboten wird, ist die steuerliche Belastung erheblich höher.

Die Abgasnorm Euro 6 geht im September im Pkw-Bereich in die fünfte Runde. Fast alle Verschärfungen betrafen nicht die Grenzwerte der einzelnen Schadstoffe, sondern immer die Rahmenbedingungen, unter denen sie eingehalten werden müssen. Auch bei der Abgasnorm Euro 6e ist das der Fall. Nur der Grenzwert für Stickoxide sinkt für Dieselmotoren von 80 auf 60 mg/km.

Die bislang verbindliche Euro 6d-ISC-FCM erlaubt zwei Abweichungen nach oben. Der Grenzwert für Stickoxide durfte um den Faktor 1,43 überschritten werden, bei den Partikeln waren es sogar 1,5. Mit der Euro 6e wird das auf die Faktoren 1,1 (NOx) bzw. 1,34 (PN) zurückgeschnitten. Erst mit der kommenden Abgasnorm Euro 7 dürfen die eigentlichen Grenzwerte dann nicht mehr überschritten werden.

Zunächst sind nur alle Fahrzeuge von der Umstellung auf die Euro 6e betroffen, die ab September von den Herstellern neu homologiert werden. Für alle Erstzulassungen wird die neue Norm erst ab September 2024 das Mindestmaß in der EU. Die Euro 6e dürfte der letzte Schritt auf dem Weg zur Abgasnorm Euro 7 sein. Mit ihr wachsen die Herausforderungen nochmals deutlich. Zudem sind erstmals auch Elektroautos betroffen.

(mfz)