Alexa & Co. sollen in der EU als Gatekeeper streng reguliert werden

Laut einem Kompromisspapier des Ministerrats für den Digital Markets Act werden auch für die Wettbewerbsauflagen für Sprachassistenten deutlich verschärft.

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(Bild: Shutterstock.com/Yasin Hasan)

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Die EU-Staaten drängen nur noch auf vergleichsweise wenige Änderungen am Entwurf der EU-Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte. So sollen neben großen Plattformen wie Suchmaschinen, Betriebssystemen, sozialen Netzwerken inklusive Videoportalen, nummernunabhängigen Kommunikationsdiensten, Cloud-Providern und Online-Werbenetzwerken auch Sprachassistenten wie Alexa, Cortana, Google Assistant und Siri unter die Kernbestimmungen der geplanten Verordnung fallen.

Dies geht aus einem vertraulichen Kompromisspapier der slowenischen Präsidentschaft des Ministerrats hervor, das Investigate Europe und Netzpolitik.org veröffentlicht haben. Die darin beschriebene Position ist deren Berichten zufolge weitgehend abgestimmt. Es würden nur noch letzte offene Fragen geklärt, hieß es demnach bei der Ratsführung. Der so abgesteckte Kurs der Mitgliedsstaaten könnte dann beim Treffen der Wirtschaftsminister am 25. November formell beschlossen werden.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) sollen für große Plattformen mit essenziellen Diensten eine Liste an Wettbewerbsauflagen gelten, gegen die sie von vornherein nicht verstoßen dürfen. Konzerne mit monopolartiger Macht wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Airbnb und Booking.com stehen dabei im Fokus. Mit einem neuen Wettbewerbsinstrument sollen dominante "Gatekeeper" im Netz davon abgehalten werden, einige "unfaire Praktiken" auszuüben. Andernfalls hätten sie es sofort mit den Kartellwächtern zu tun.

Plattformen, die als "Torwächter" fungieren, dürften etwa nicht länger exklusiv ihre eigenen Anwendungen vorinstallieren. Sie könnten andere Entwickler von Betriebssystemen oder Hardware-Hersteller auch nicht mehr nötigen, ausschließlich Programme aus dem eigenen Haus aufzuspielen. Hier geht es um größere Interoperabilität. Wettbewerbswidrig werden soll es, Nutzer rechtlich oder technisch daran zu hindern, mitgelieferte Apps zu deinstallieren.

Auch andere gängige Maßnahmen zur "Selbstbevorzugung" wollen die EU-Kommission und der Rat untersagen. Gatekeeper sollen bei ihren Diensten anfallende Daten etwa nicht mehr ohne Weiteres für ihre eigenen kommerziellen Aktivitäten verwenden können. Nutzer müssten gezielt einwilligen, wenn ein großer Anbieter ihre auf einem Portal erzeugten Daten mit solchen aus anderen seiner Services zusammenführen will. Der Bundesgerichtshof stoppte in diesem Sinne bereits das Vorgehen von Facebook, Profile über Mitglieder mit Informationen von WhatsApp und Instagram anzureichern.

Verstärkt in den Blick nehmen sollen die Wettbewerbshüter laut der Initiative ferner Nebendienste der großen Betreiber wie Bezahllösungen und andere technische Zusatzangebote. Hier wollen die EU-Länder ausdrücklich auch "integrierte Werbeservices" aufführen, wie sie Google etwa über das Netzwerk Doubleclick anbietet.

Zudem plädieren die Mitgliedstaaten auf mehr Mitspracherechte beim Anstoßen kartellrechtlicher Untersuchungen und bei der Durchsetzung der Regeln über nationale Behörden wie das Bundeskartellamt. Dafür hatten sich insbesondere Deutschland, Frankreich und die Niederlande ausgesprochen. Alle ihre Wünsche fanden zwar kein Gehör. Zuständige Behörden einiger EU-Länder sollen aber "von sich aus eine Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen diese Verordnung in ihrem Hoheitsgebiet durchführen" dürfen, "wenn sie nach nationalem Recht dazu befugt und mit Ermittlungsbefugnissen ausgestattet" sind.

Fusionskontrollen sollen zudem zwischen den Wettbewerbshütern der Kommission und der Mitgliedsstaaten besser abgestimmt werden. Vorgesehen war bereits, dass Gatekeeper die Brüsseler Regierungsinstitution vorab über alle geplanten und eingeleiteten Übernahmen kleinerer Anbieter im Bereich essenzieller digitaler Dienste informieren müssen. Nun soll die Kommission diese Angaben auch an die EU-Länder weitergeben, damit die einschlägigen Behörden diese für die nationale Kontrolle nutzen und entsprechende Akquisitionen vor Ort zugleich an Brüssel für weitergehende dortige Untersuchungen melden können.

Viele Forderungen insbesondere aus Irland und Luxemburg, die den DMA verwässert hätten, wurden bei den internen Ratsverhandlungen abgeschmettert. Luxemburg hatte etwa gemeinsam mit Finnland, Litauen und der Slowakei darauf gedrängt, Cloud-Dienste von der Liste zentraler Plattformdienste zu streichen, die besonderen Auflagen unterliegen. Irland wollte, dass Torwächter aus Gründen wie Datensicherheit und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen ausgenommen werden können. Versuche, Artikel 16 für "strukturelle" Abhilfemaßnahmen bis hin zum Zerschlagen von Konzernen abzuschwächen, scheiterten ebenfalls.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begrüßte die vom Rat ins Spiel gebrachten Korrekturen am Dienstag bei einem Pressegespräch in Berlin prinzipiell. Einen stärkeren Austausch bei der Fusionskontrolle bezeichnete sie als guten Ansatz. Weitergehende Appelle, wonach große Plattformen jede geplante Akquisition melden sollten, seien nicht zielführend, da sonst ein "Tsunami" an Meldungen auf die Kommission zurollte. Vestager ist zuversichtlich, dass die EU-Gremien beide Entwürfe bereits im Frühjahr unter der französischen Ratspräsidentschaft beschlussreif machen könnten. Der DMA würde dann Anfang 2023 in Kraft treten.

Teils auf einer Linie befindet sich der Rat auch bereits mit Vertretern des EU-Parlaments. Der Wirtschaftsausschuss hat gerade seine Empfehlung für die weiteren Verhandlungen abgegeben. Auch demnach sollen Sprachassistenten unter die DMA-Kernvorgaben fallen. Anders als der Rat wollen die Abgeordneten aber zudem Browser erfasst wissen. Ferner setzen sie sich für deutlich verschärfte Sanktionen ein: Schon die Mindeststrafe für Verstöße soll bei Internetriesen bei vier Prozent des Jahresumsatzes liegen, das Limit bei 20 Prozent. Die Kommission hatte hier zehn Prozent vorgeschlagen. Letztlich wird die Parlamentsposition im Binnenmarktausschuss festgezurrt.

(olb)