Angeklagte in HP-Skandal bekennen sich "nicht schuldig"

Zum Auftakt des Prozesses gegen die ehemalige HP-Aufsichtsratsvorsitzende und vier weitere am HP-Skandal Beteiligte beteuerten alle Angeklagten ihre Unschuld.

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Die ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende von Hewlett-Packard (HP) Patricia Dunn hat in dem Gerichtsverfahren um den Schnüffelskandal des Unternehmens auf "nicht schuldig" plädiert. Dunn wird vorgeworfen, bei einer von ihr veranlassten Untersuchung über Indiskretionen des Aufsichtsrats von den möglicherweise illegalen Methoden der Ermittler gewusst zu haben. Die wegen der Affäre inzwischen zurückgetretene Dunn ist zusammen mit dem ehemaligen Ethikbeauftragten des Computerherstellers, Kevin Hunsaker, der die Aktion koordiniert haben soll, und drei externen Ermittlern unter anderem wegen Identitätsdiebstahl und Betrug angeklagt. Auch sie beteuerten vor Gericht ihre Unschuld.

Im Verlauf der langwierigen Untersuchung, mit der die Quelle von in der Presse aufgetauchten Interna enthüllt werden sollte, hatten sich Ermittler unter Vorspiegelung falscher Identitäten die persönlichen Verbindungsdaten der Telefonanschlüsse von HP-Managern und Journalisten besorgt. Diese Methode ist nach dem Gesetz des US-Bundesstaates Kalifornien, wo die HP-Zentrale ihren Sitz hat, illegal, nach US-Bundesrecht allerdings nicht eindeutig geregelt. Dunn hatte vor einem Ausschuss des Kongresses, der die Äffäre untersuchte, erklärt, ihr sei von Rechtsanwälten des Unternehmens mehrfach versichert worden, das Vorgehen sei legal.

In dem Fall liegen dem Kongress und der Staatsanwaltschaft zahlreiche Memos, E-Mails und Berichte vor. Was genau die Strafverfolger gegen die einzelnen Angeklagten in der Hand haben, ist bisher nicht bekannt. US-Berichten zufolge gibt es Gerüchte, dass einige Beteiligte mit dem Staatsanwalt kooperieren könnten.

Alle Angeklagten wurden nach ihrem Erscheinen vor Gericht wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Anwälte beraten als nächstes über einen Zeitplan für den Prozess. Das Verfahren könnte sich über Monate hinziehen und weiter für Schlagzeilen sorgen. Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu 12 Jahren, sollten sie in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen werden.

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