Autonomes Fahren: Forschungsgelder u.a. für Mensch-Maschine-Interaktion und Recht im "Verkehr 4.0"

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen des "Forschungsprogramms zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr" weitere 22,2 Millionen Euro für 13 neue Forschungsvorhaben etwa in Berlin und Düsseldorf bewilligt.

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Die Bundesregierung treibt die Entwicklung des autonomen Fahrens weiter voran. Infrastrukturminister Alexander Dobrindt hat weitere 22,2 Millionen Euro im Rahmen des "Forschungsprogramms zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr" für 13 neue einschlägige Initiativen freigegeben. Darunter sind Projekte in Berlin und Düsseldorf sowie auf dem Digitalen Testfeld Autobahn auf der A 9 in Bayern.

Vom vernetzten zum autonomen Auto

Im Dezember hatte der CSU-Politiker mithilfe des Programms bereits 20 Projekte mit insgesamt rund 47 Millionen Euro freigegeben. Insgesamt soll nun eine Fördersumme von etwa 100 Millionen Euro bereitstehen, während im Oktober zunächst von 80 Millionen die Rede war.

Mit den Bescheiden will Dobrindt einen weiteren Anstoß dafür geben, das "automatisierte und vernetzte Fahren auf die Straße zu bringen". Sein Ziel ist es, "dass Deutschland Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge ist, zum Leitmarkt wird und als erstes Land den Regelbetrieb dieser Technologie einleitet".

Erforscht werden sollen im Rahmen der neuen Projekte unter anderem die Interaktion von Fahrer und Fahrzeug, der Mischverkehr von automatisierten und nichtautomatisierten Vehikeln und die Kommunikation mit der Infrastruktur. "Kooperative Mobilität im digitalen Testfeld Düsseldorf" (KoMoD) lautet der Titel für eines der Vorhaben, das allein mit über neun Millionen Euro bezuschusst wird. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei "im Zusammenspiel mehrerer Fahrerassistenzfunktionen in realen Fahrsituationen".

"Sicheres automatisiertes und vernetztes Fahren mit selbstaktualisierenden Karten" (Safari) soll parallel in Berlin-Reinickendorf erprobt werden, wofür gut 3,8 Millionen Euro aus der Staatskasse fließen. Daneben geht es etwa um eine "elektronische Deichsel" für autonome Lkws, ein Konzept für öffentlichen Personennahverkehr "on Demand" in ländlichen Regionen, die Gestaltung "digitaler Verkehrsknoten 4.0" oder rechtliche Rahmenbedingungen für den "Verkehr 4.0".

Prinzipiell hatte hier der Gesetzgeber mit Haftungsregeln für den Einsatz teil- oder hochautomatisierter Systeme in Fahrzeugen schon im März erste Nägel mit Köpfen gemacht, noch bevor die Ethik-Kommission fürs autonome Fahren jüngst ihre Ergebnisse vorstellte. (jk)