Autonomes Fahren: In Großbritannien sollen die Autohersteller haften

Bis 2025 sollen autonome Autos auf britischen Straßen normal werden. Die britische Regierung hat dafür nun einen Plan vorgestellt.

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(Bild: Government UK)

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Die britische Regierung will autonomes Fahren bis 2025 auf öffentlichen Straßen grundsätzlich ermöglichen. Dabei sollen die Insassen selbstfahrender Fahrzeuge nicht für "Vorfälle" haften, die sich während des Fahrens ereignen, teilte die Regierung mit. Die Hersteller sollen also für ihre autonomen Fahrzeuge selbst haften.

Damit folgt die britische Regierung einer Empfehlung der Rechtskomission von England und Wales sowie der für Schottland. Diese hatten Anfang dieses Jahres empfohlen, dass der Mensch auf dem Fahrersitz im vollautomatischen Modus für das Verhalten des Fahrzeugs nicht verantwortlich gemacht werden sollte. Stattdessen sollten der Hersteller oder die Institution, die das Fahrzeug betreibt, bei Unfällen haften.

Solche und andere geplante Vorschriften sollen helfen, autonome Pkw, Reisebusse und Lkw auf britischen Straßen zu ermöglichen. Die britische Regierung verspricht sich davon 38.000 neue Arbeitsplätze und mehr Verkehrssicherheit. Für die Forschung an und Entwicklung von Sicherheitstechnik und für kommerzielle autonome Fahrdienste plant sie, 100 Millionen Pfund (etwa 117 Millionen Euro) bereitzustellen.

Autonomes Fahren ermögliche es Menschen, die sonst nicht fahren können, am Individualverkehr teilzunehmen, argumentiert die britische Regierung. Auch würden ländliche Gegenden besser erschlossen. Hier stellen sich die Briten zum Beispiel On-Demand-Dienste vor, durch die die Menschen schnell und sicher Zugang zu wichtigen Diensten wie Schulen und Ärzten bekommen sollen.

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Bisher ist es in Großbritannien Autofahrern erlaubt, unter bestimmten Umständen während der Fahrt die Hände vom Lenkrad zu nehmen. Dabei dürfen sie auf dem Fahrzeugdisplay auch Inhalte anschauen, die nichts mit dem Fahren zu tun haben. Smartphones hingegen dürfen am Lenkrad nicht benutzt werden, da sie wohl mehr ablenken als die Bildschirme am Armaturenbrett.

In Deutschland hatte der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz zum autonomen Fahren unter Aufsicht beschlossen. Im Februar dieses Jahres wurde das Gesetz mit einer Verordnung ergänzt, in der geregelt wird, unter welchen Umständen in welchen Betriebsbereichen autonomes Fahren erlaubt ist, also beispielsweise im Shuttle-Verkehr. Nach den in Deutschland bisher geltenden Regeln haftet bei Unfällen während des automatisierten Fahrens der Halter.

(anw)