BKA: Große Plattformen melden kaum strafrechtliche Inhalte

Der Digital Services Act sollte Instrumente schaffen, um strafrechtliche Inhalte in Social Media zu bekämpfen. Gebracht hat das laut BKA bislang wenig.

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(Bild: Cristian Storto/Shutterstock.com)

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Das Bundeskriminalamt (BKA) kritisiert, dass die Plattformanbieter sozialer Medien zu wenig gegen die Radikalisierung junger Menschen unternehmen. Im Zeitraum eines Jahres hätten die Anbieter großer Online-Dienste gerade einmal in 61 Fällen gefährliche Inhalte beim BKA gemeldet. Laut den Bestimmungen des Digital Services Acts (DSA) sind sie dazu verpflichtet, strafrechtliche Inhalte zu melden, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit oder das Leben einer Person sein können.

Das BKA selbst habe hingegen in der gleichen Zeit 11.000 Links bei den Plattformbetreibern gemeldet. In 360 Fällen wurden Löschungen angeordnet, sagte BKA-Präsident Holger Münch im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Anordnungen sind möglich, wenn strafrechtliche relevante Inhalte nicht gelöscht werden. Damit hat sich die Situation seit Oktober 2023 nur unwesentlich verbessert, als das BKA sagte, dass es keine Meldungen großer Plattformen erhält.

Die dschihadistischen Tatverdächtigen würden nach den Erkenntnissen des BKA immer jünger. Islamisten stellen sich darauf ein, indem sie immer mehr die digitalen Plattformen nutzen und die Inhalte Social-Media-gerecht kurz, prägnant und bildlastig aufbereiten. Das BKA begegnet dieser Entwicklung mit einer eigenen Einheit zur Löschung dieser Inhalte.

Bei der Bekämpfung zeige sich aber, dass die Inhalte sehr schnell wieder über neue Accounts hochgeladen werden. "Die Frage ist: Verlangsamen wir nur? Oder reduzieren wir tatsächlich? Das können wir, weil uns der Gesamtüberblick fehlt, gar nicht abschließend beurteilen", so Münch.

Auch trügen die Empfehlungsalgorithmen maßgeblich zur Verbreitung bei. Die Plattformen übernähmen indessen zu wenig Verantwortung für die inhaltliche Kontrolle. Münch fordern härtere Regulierungen, auch in Form von Bußgeldern - eine solche Möglichkeit habe das BKA aktuell gar nicht. Auch sei es problematisch, dass eine Evaluierung des DSA erst im Jahr 2026 erfolgen soll.

(mki)