BND-Gesetz: Das Bundesverfassungsgericht und die Grenzen der Grundrechte

Seite 2: Drittstaatenproblem

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Würden die von Drittstaaten erhaltenen Daten der Aufsicht unterstellt, würde der BND den Zugriff verlieren. "Die Alternative ist nicht, den Empfängerkreis mehr oder weniger begrenzt zu erweitern, sondern diese Informationen zu bekommen oder nicht", sagte BND-Präsident Bruno Kahl. Gegenbeispiele wie die moderne Geheimdienstaufsicht in Norwegen, die online auf die Überwachungen ihres Dienstes zugreifen kann, ließ Kahl nicht gelten.

Der Grüne Konstantin von Notz aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags sagte, dass die Drittstaatenreglung und die Weigerung des Gesetzgebers und des BND, die Kooperationen unter die normale Kontrolle zu stellen, letztlich dazu führte, dass vieles im Dunkeln bliebe. Wenn alle Staaten Ausländer für vogelfrei erklärten und die Dienste die Daten tauschten, seien alle verfassungsrechtlichen Anstrengungen ein Feigenblatt.

Staatssekretär Johannes Geismann räumte ein, dass sich der Schutz der Grundrechte im Vorhinein nicht genauso sicherstellen lasse wie bei der gezielten Überwachung von Verdächtigen. Die Daten würden sehr breit erfasst, deshalb sei vorher nicht klar, welche Daten betroffen sein würden. Die einzige Möglichkeit seien daher die nachträglichen Kontrollen beim BND.

Ein BND-Mitarbeiter warnte vor einer Einschränkung der Fernmeldeaufklärung. Neue Filterkriterien könnten allein durch die breite Erfassung von Verbindungsdaten gewonnen werden. Nur so komme der BND zum Beispiel darauf, dass jemand ein neues Handy nutze oder nicht nur per E-Mail, sondern auch in einem Chat kommuniziere.

Die Verfassungsrichter werden voraussichtlich im Frühjahr ihr Urteil in der Sache sprechen. Danach gelten vielleicht wenigstens die deutschen Grundrechtsansprüche für jedermann. Christian Mihr, Beschwerdeführer von Reporter ohne Grenzen, räumte ein, dass dann die teilnehmenden Journalisten immer noch in anderen Ländern ohne Rechtsschutzgarantien überwacht werden könnten. "Aber vielleicht inspiriert unsere Klage andere Kollegen dazu, auch ihre Überwachungsgesetze überprüfen zu lassen." (mit Material der dpa) / (anw)