BSI-Affäre: Kaltgestellter Schönbohm zieht vor Gericht​

Arne Schönbohm geht gerichtlich gegen das Innenministerium vor, nachdem Ministerin Faeser (SPD) ihm untersagt hatte, das Amt als BSI-Präsident weiter auszuüben.

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Nancy Faesers öffentliches Misstrauensvotum gegen Arne Schönbohm (r.) könnte für das Innenministerium noch zum Problem werden.

(Bild: dpa/heise online)

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Der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, geht gerichtlich gegen das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Amtsausübungsverbot vor. Schönbohm hat bereits am Montag einen Eilantrag beim Verwaltungsericht Köln eingereicht, wie das Gericht am Freitag bestätigte. Das Bundesinnenministerium (BMI) sei aufgefordert worden, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben.

Faeser hatte Schönbohm am 18. Oktober untersagt, die Amtsgeschäfte als BSI-Präsident weiterzuführen. Schönbohm bleibt Beamter, allerdings darf er seiner Tätigkeit, für die er weiterhin bezahlt wird, momentan nicht nachgehen. Schönbohm hatte daraufhin vom BMI ein Disziplinarverfahren verlangt, um von dem aus seiner Sicht ungerechtfertigten Vorwürfen begegnen zu können.

Schönbohm war nach einer Sendung des "ZDF Magazin Royale" unter Druck geraten. TV-Satiriker Jan Böhmermann berichtete darin über eine Softwarefirma mit Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen und einem deutschen Verein, den Schönbohm früher mitgegründet hatte. Später stellte sich heraus, dass Böhmermann in eine laufende Geheimdienstoperation geplatzt war.

In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln geht es um beamtenrechtliche Fragen. Das Beamtenrecht verpflichtet auch den Dienstherrn – hier das Bundesinnenministerium – zu einem sorgfältigen und angemessenen Umgang mit den Beamten und ihren Rechten. Laut Spiegel umfasst der Schriftsatz von Schönbohms Anwälten über 50 Seiten, mit denen er Vorwürfe des BMI entkräften will. Das BMI hat auf eine Anfrage bisher nicht reagiert.

Sollte Schönbohms Eilantrag erfolgreich sein, könnte er im BSI wieder das Präsidium übernehmen – sofern ihm keine andere Funktion zugewiesen wird. Das dürfte wiederum die Bundesinnenministerin in arge Erklärungsnöte bringen: Auch wenn formal die Unschuldsvermutung betont wurde, hat Faesers öffentliches Misstrauen ihr Ministerium in ein nur schwer aufzulösendes Dilemma manövriert.

Anders als andere Präsidenten von Bundesämtern ist Schönbohm kein sogenannter politischer Beamter, der jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könnte. Als Beamter auf Lebenszeit müsste das Bundesinnenministerium, wenn es ihm keine Verfehlungen nachweisen kann, eine andere Funktion in seiner Besoldungsstufe zuweisen.

Allerdings gibt es davon im Geschäftsbereich der Innenministerin keine Stellen, die sich mit einer angeblich zu großen Nähe zu Russland vereinbaren ließen: Der Präsident des Statistischen Bundesamtes – wie Schönbohm auf der Besoldungsstufe B8 – ist auch der Bundeswahlleiter; der Präsident des Technischen Hilfswerks ist eng in die zivile Komponente der Sicherheitsarchitektur des Bundes eingebunden. Beide Posten wären also ungeeignet.

(vbr)