Bitkom-Präsident: Gebt Schulen mit einem Digitalpakt 2.0 Planungssicherheit
Der Bitkom pocht auf einen Digitalpakt Schule 2.0 – dieser stehe im Koalitionsvertrag und der erste Digitalpakt laufe genau in einem Jahr aus.
Der IT-Branchenverband Bitkom fordert Klarheit für Schulen in Sachen Digitalisierung. Wie Bitkom-Präsident Achim Berg feststellt, läuft der Digitalpakt Schule genau in einem Jahr – am 16. Mai 2024 – aus. Die Zukunft des Förderprogramms sei aber weiterhin unklar. Berg appelliert, dass Bund und Länder ihre Gespräche beschleunigen, um Schulen bei ihren Digitalprojekten Planungssicherheit zu geben.
Digitalpakt 2.0 im Koalitionsvertrag vereinbart
"Die Frage der Anschlussfinanzierung und Ausgestaltung eines Nachfolgemodells in Form des Digitalpakt 2.0 ist [...] bis heute ungeklärt", erklärt Berg. "In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung verpflichtet, einen Digitalpakt 2.0 auf den Weg zu bringen – hier sind bislang aber kaum Fortschritte erkennbar."
Schulträger und Schulen bräuchten für die Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben eine langfristige Planungssicherheit, ansonsten drohe der Digitalisierung der Schulen erneut ein Stillstand.
Aus Sicht des Bitkom hinken deutsche Schulen weiterhin bei der Digitalisierung hinterher – sowohl bei der technischen Ausstattung und digitalen Lehr- und Lernmaterialien als auch bei der Stärkung von Digitalkompetenzen der Lehrkräfte und der IT-Administration. Der Verband beziffert, dass Deutschlands Schulen Ländern wie Dänemark 20 Jahre hinterherhinken.
Zweiter Pakt mit weniger bĂĽrokratischen HĂĽrden
Bei einem Digitalpakt 2.0 müssten bürokratische Hürden bei der Mittelvergabe abgebaut werden, erklärt Berg: "Nur durch bundesweit abgestimmte Mindeststandards und ein vereinfachtes Antragsverfahren für Fördermittel kann die zügige Digitalisierung von Deutschlands Klassenzimmern gelingen." Es habe sich gezeigt, dass die Mittel des ersten Digitalpakts nur schleppend abflossen. Bis Ende 2022 sei weniger als eine Milliarde Euro der verfügbaren fünf Milliarden Euro abgerufen worden – über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren.
Damit die Gelder des ersten Digitalpakts aus dem Jahr 2019 für die Schulen nicht verfallen, hat unter anderem Niedersachsen kürzlich ein Windhundverfahren ausgerufen. Schulen können sich für übrig gebliebene Fördergelder bewerben, auch wenn sie bereits Förderungen aus dem Digitalpakt erhalten haben. Der Zeitpunkt des Antrags entscheidet, wer noch (einmal) Gelder erhält.
Im März dieses Jahres galten 80 Prozent der Digitalpakt-Gelder als gebunden.
(kbe)