Bundesrat gibt weiten Zugriff auf Passfotos aller Bürger und Handys von Flüchtlingen frei

Seite 2: Einheitliche Ladestecker in der EU

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Bekanntester Punkt der Vorgaben aus Brüssel ist das gewünschte Aus für den Steckersalat: Hersteller von Mobiltelefonen, Tablets und anderen Geräten, die das Funkspektrum nutzen, müssen ihren Kunden künftig einen universellen Ladestecker mitliefern. Die Vorschrift soll auch für Autotüröffner, Modems oder WLAN-Router gelten, nicht jedoch für Laptops. Für die neuen Regeln gilt eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017. Die EU-Gremien erhoffen sich davon geringere Kosten und weniger Elektroschrott.

Teil des Entwurfs ist eine Klausel, von der laut Kritikern die Gefahr einer "Funkabschottung" ausgehen könnte. Eine Funkanlage muss demnach sicherstellen, "dass nur solche Software geladen werden kann", für die der Nachweis für das reibungslose Zusammenspiel mit dem Gerät erbracht wurde. Nutzern dürfte es damit schwerer fallen, systemrelevante Programme in Geräten mit Funkfunktion in Eigenregie oder mithilfe alternativer Anwendungen zu installieren oder zu verbessern. Um die Bedenken auszuräumen, müsste die Kommission handeln.

Passieren lassen hat die Länderkammer auch den Entwurf für ein Open-Data-Gesetz. Elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten von Bundesbehörden sollen demnach maschinenlesbar, entgeltfrei sowie transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Erfasst sind auch Metadaten wie Angaben über Herkunft, Struktur und Inhalt der Verwaltungsinformationen. Diese sollen insgesamt über das bestehende Portal GovData verfügbar werden.

Einen Anspruch, digitale Daten der Behörden zu erhalten, hat das Parlament mit dieser Reform des E-Government-Gesetzes nicht geschaffen. Anders als beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wird der Bürger also einen Zugang zu begehrten Bits und Bytes notfalls nicht gerichtlich erstreiten können. Daten für Forschungszwecke bleiben zunächst generell außen vor. Die Behörden müssen ihre Bestände auch nicht freigeben, wenn etwa andere berechtigte Interessen wie der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten, der öffentlichen Sicherheit, Belangen der Geheimdienste und Polizeien oder der Privatsphäre dem entgegenstehen.

Angenommen hat der Bundesrat auch einen Gesetzentwurf, mit dem die elektronische Akte in Strafverfahren von 2018 an möglich und ab 2026 verpflichtend werden soll. Grünes Licht gab es zudem für ein "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz", womit das Bankgeheimnis weiter ausgehöhlt und das automatisierte Kontenabrufverfahren ausgedehnt wird, sowie eine "Verordnung über das Verfahren zur Auskunft über Kundendaten" laut Telekommunikationsgesetz. Die neuen Regeln zur Terrorismusbekämpfung sollen den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in den Bestandsdaten der Provider die automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen sowie abweichenden Schreibweisen ermöglichen. Den Weg geebnet haben die Länder ferner für die Ratifizierung des Protokolls für ein einheitliches europäisches Patentgericht. (anw)