CDU-Arbeitsmarktexperte gegen Rundfunkgebühren für PCs

Der baden-württembergische CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf hat sich dagegen ausgesprochen, dass Unternehmer für etwas zur Kasse gebeten werden, das sie gar nicht nutzen.

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  • dpa

Der Arbeitsmarktexperte der CDU-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg, Guido Wolf, hat sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ausgesprochen und damit der langen Reihe der Kritiker angeschlossen. "Mittelständler und Unternehmer empfinden es als schreiende Ungerechtigkeit, dass sie für etwas bezahlen sollen, was sie gar nicht in Anspruch nehmen", sagte Wolf am heutigen Mittwoch. Nach dem jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch von der CDU gebilligt wurde, sollen von Januar 2007 an für internetfähige PCs die Gebühren erhoben werden.

"Besonders brisant ist das Thema, weil Unternehmen seit 2006 von Staats wegen zur Anschaffung von internetfähigen PCs gezwungen sind, weil etwa elektronische Meldungen von Sozialversicherungsdaten gesetzlich vorgeschrieben sind", kritisierte der Arbeitsmarktexperte. Rund 96 Prozent der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter nutzten ihre PC jedoch nur als Arbeitsgeräte und nicht zum Rundfunkempfang. In den meisten Betrieben sei die Rundfunknutzung am Arbeitsplatz sogar ausdrücklich untersagt.

Trotzdem sollen die Unternehmer zahlen – und zwar dann bis zu drei Mal: Für den Privatbereich, für den Geschäftswagen und für den PC im Büro, erklärte der CDU-Politiker. Wolf sprach sich dafür aus, dass der bisherige gerätebezogene Gebührensatz durch ein personenbezogenes Modell ersetzt wird. Bei diesem Modell sollte der Nutzer unabhängig von Art oder Anzahl seiner Empfangsgeräte nur ein Mal an den Rundfunk zahlen.

Die Grünen im Stuttgarter Landtag forderten unterdessen, die Hochschulen von der allgemeinen Rundfunkgebührenpflicht zu entbinden. "Diese Gebühren gehen massiv zu Lasten von Lehre und Forschung", sagte die Vize-Fraktionschefin Theresia Bauer. Hochschulen sollten wie Schulen behandelt werden, die nach dem Rundfunkstaatsvertrag lediglich für das Erstgerät bezahlen müssen.

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(dpa) / (vbr)