CDU-Verbraucherschützer für Verschärfung der Datenschutznovelle

Peter Bleser, Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, reichen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts nicht aus. Auch die Opposition pocht auf Nachbesserungen.

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Peter Bleser, Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, reichen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts nicht aus. Es handle sich zwar um einen "mutigen Entwurf", lobte der CDU-Politiker den federführenden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am Mittwoch auf einem Expertenforum der Dienstleistungsgesellschaft für Informatik (DLGI) in Berlin. Der Vorstoß seines Parteikollegen lasse sich aber noch verbessern. Unbedingt enthalten bleiben müsse im endgültigen Gesetz trotz Widerstand aus der Wirtschaft die Regel, wonach Kunden die Weitergabe von Personendaten für Werbung von Drittfirmen explizit freizugeben haben. "Wir wollen aber auch eine Kennzeichnung der Daten für eine Rückverfolgbarkeit", schloss sich Bleser den Forderungen von Datenschützern an. Die Herkunft der für den Adresshandel freigegebenen Informationen müsse dokumentiert werden.

Er ärgere sich jedes mal maßlos, wenn die Verantwortlichen für einen neuen Skandal beim illegalen Datenhandel nicht zur Verantwortung zu ziehen seien, begründete Bleser seine Appell. Banken etwa müssten einsehen, dass personenbezogene Daten genauso wertvoll seien wie das ihnen anvertraute Geld, betonte er im Hinblick auf die jüngste Datenpanne bei der Landesbank Berlin (LBB). Er wolle seinen Fraktionskollegen verdeutlich, dass das Prinzip, den Datenschutz möglichst streng und scharf zu fassen, am Ende nur einen internationalen Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen darstellen werde. Es sei wichtig, in diesem Bereich auch in Europa und darüber hinaus Standards zu setzen, um das Vertrauen der Verbraucher und das Recht auf die eigenen Daten wieder herzustellen.

Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfed Zöllmer beteuerte, dass seine Fraktion das "treibende Element" darstelle, um bei der Reform des Datenschutzrechts nebst der Verankerung eines bundesweiten Datenschutzaudits sowie bei der parallel vom Bundestag beratenen Einschränkung von Scoring für die Bonitätsprüfung "zu vernünftigen Bedingungen zu kommen". Eine Runde der Koalitionsfraktionen zu beiden Gesetzgebungsverfahren endete am Mittwochnachmittag aber zunächst ohne eine Einigung.

Zöllmer sprach von einem nie gekannten "Brachial-Lobbyismus" aus der Werbewirtschaft und Medienverbänden, mit dem diese versuchen würden, die Verankerung des Opt-in-Prinzips beim Datentransfer vollständig zu kippen. "Die laden selbst ins Hotel Adlon zum Frühstück ein", berichtete der Sozialdemokrat. Er räumte zugleich ein, dass "Datenschutz für einige auch bei uns Terroristenschutz" war. Die Verhältnisse hätten sich mit den Daten- und Überwachungsskandalen in der Wirtschaft in diesem Jahr aber geändert. Zöllmer zeigte sich so "sehr optimistisch", dass die beiden Novellierungsvorhaben für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der auslaufenden Legislaturperiode noch beschlossen würden.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, bat die Verbraucherschutzpolitiker inständig, in den federführenden Innenausschuss des Bundestags zu kommen und ihren dortigen Kollegen ihre Positionen zu verdeutlichen. "Da hören wir nämlich das absolute Gegenteil." Die Liberale unterstützte den Ruf nach "Datenmarkern" zur Schaffung von mehr Transparenz. Das derzeitige Listenprivileg, wonach der Handel mit Adressdaten keine Zustimmung der Betroffenen erfordert, müsse fallen. Sie sympathisiere bei diesem Vorhaben sogar ausnahmsweise mit Schäuble als "oberstem Datenschützer". Sie hoffe aber, dass sich der Minister mit seiner Linie auch in der gesamten Union durchsetzen kann. Ohne Kritik an Schäuble kam Piltz aber doch nicht aus. So bemängelte sie, dass ein FDP-Antrag für mehr Geld für den Bundesdatenschutzbeauftragten zur Aufsicht über den Vollzug der rechtlichen Bestimmungen gescheitert sei.

Auch Silke Stokar, Innenexpertin der Grünen, sicherte den Verbraucherschützern der Koalition ihre Unterstützung zu. Generell stünde der Bundestag aber auch mit den "kleinen Reformvorhaben" noch nicht einmal am Anfang einer großen Novelle des Datenschutzrechts. Geschlossen würden zunächst nur "ein paar Löcher" im BDSG. Die Intention Schäubles als ungewöhnlichem Bündnispartner in diesem Bereich erklärte sie damit, dass dieser anscheinend ein wenig die Wirtschaft "quäle", um gleichzeitig Ruhe bei seinen Überwachungsvorhaben zu genießen. Die ganze Aufgeregtheit über das geplante Opt-in-Prinzip sei unverständlich, da dieses in anderen europäischen Ländern schon gut funktioniere.

Als abstrus bezeichnete Stokar bei all den Bekundungen für den Datenschutz die "Satire-Veranstaltung", welche die Koalition bei dem zunächst geplatzten Beschluss des Parlaments zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuss geliefert habe. Dabei habe die CDU nicht einmal gewusst, wo der Konflikt lag, und sich die SPD in Schweigen gehüllt. Aus Kreisen der Sozialdemokraten verlautete inzwischen, dass der Union der Punkt zu Kundenkarten und Rabattprogrammen missfiel. An dieser Stelle wollte der Bundestag auf ein gesetzliches Instrumentariun bestehen, um die Verbraucher vor Datenschutzverstößen und insbesondere einer ungewollten Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen zu Zwecken der Werbung und Marktforschung zu schützen.

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(Stefan Krempl) / (jk)