Bluesky will Auflagen des Digital Services Act erfĂĽllen

Nach dem Aufschlag der EU-Kommission signalisiert das soziale Netzwerk Kooperationsbereitschaft. Die Bundesnetzagentur sieht vorerst keinen Handlungsbedarf.

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Bluesky-Startbildschirm auf einem Smartphone

(Bild: Diego Thomazini/Shutterstock.com)

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Der Kurznachrichtendienst Bluesky will die Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten und von der EU-Kommission geforderten Informationen zu Ansprechpartnern und Nutzerzahlen liefern. Bluesky spreche mit seinem Rechtsanwalt, wie es die geforderten Informationen bereitstellen könnte, erklärte eine Sprecherin gegenüber Bloomberg. Eine Anfrage von heise online hat Bluesky bisher nicht beantwortet.

Die EU-Kommission hatte am Montag erklärt, dass Bluesky wie andere soziale Medien auch dem DSA unterliegt und bestimmte Informationen liefern muss. Bisher sei das Unternehmen, das seinen Sitz in den USA hat, diesen Pflichten nicht nachgekommen. Die Kommission habe nun die DSA-Koordinatoren der Mitgliedsstaaten angefragt, ob ihnen diese Informationen vorliegen.

In Deutschland ist dieser "Digital Services Coordinator" (DSC) bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Die Regulierungsbehörde ist damit auch für die Einhaltung der DSA-Regeln in der Bundesrepublik zuständig. Die Bundesnetzagentur bestätigte auf Anfrage, dass die EU-Kommission in der vergangenen Woche bei den Digital Services Coordinators der verschiedenen Mitgliedsstaaten nachgefragt habe.

"Wir wurden kürzlich zusammen mit anderen DSCs gefragt, ob es eine Niederlassung von Bluesky oder eines gesetzlichen Vertreters in Deutschland gibt oder ob ein gesetzlicher Vertreter benannt wurde", bestätigte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur auf Anfrage. "Außerdem hat die EU-Kommission gefragt, ob Bluesky den deutschen DSC in Bezug auf Verpflichtungen aus dem DSA kontaktiert hat. Der deutsche DSC hat alle drei Punkte verneint."

Dabei herrscht in Detailfragen offenbar noch Verwirrung, welche Pflichten die Plattformen wie zu erfüllen haben. Unstrittig ist, dass Bluesky noch nicht als sehr große Online-Plattform – in der EU-Nomenklatur "Very Large Online Platform" oder "VLOP" genannt – eingestuft ist. Die EU-Kommission stuft einen Mediendienst oder einen Onlinehändler dann als VLOP ein, wenn er monatlich mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU hat.

Bisher sind Unternehmen wie Google (Play Store, Maps, Youtube), Meta (Facebook, Instagram), Microsoft (Linkedin), Booking und Handelsplattformen wie Amazon oder Temu sowie Porno-Portale von der EU als VLOP eingestuft worden. Auch die Wikipedia ist auf der Liste. Einige der Unternehmen – Amazon, Pornhub und Zalando – wehren sich auf dem Rechtsweg gegen die Einstufung sowie die DSA-Auflagen. Die Verfahren laufen noch.

Bluesky gehört mit seinen zuletzt 20 Millionen internationalen Nutzern nicht dazu. Doch auch Plattformen, die die Schwelle von 45 Millionen EU-Nutzern nicht überschreiten, müssen laut dem DSA einen Ansprechpartner stellen und regelmäßig über die Zahl der EU-Nutzer informieren. Wie Bluesky das machen soll, darüber gehen die Meinungen noch auseinander.

Der DSA sieht Ausnahmen für kleinere Unternehmen vor, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz 10 Millionen Euro nicht überschreitet. Darunter dürfte Bluesky noch fallen – genaue Angaben macht das gemeinnützige Unternehmen dazu bisher aber nicht. Doch auch diese kleineren Unternehmen müssen dem für sie zuständigen DSC oder der Kommission Informationen über Ansprechpartner und monatliche Nutzerzahlen übermitteln.

Der DSA sieht vor, dass diese kleinen Unternehmen ihre Nutzerzahlen auf Anfrage übermitteln müssen. Ob das nun bedeutet, dass sie das wie größere Plattformen auch öffentlich auf einer gesonderten Webseite machen müssen, dürften jetzt die Juristen mit der Kommission ausfechten.

Bluesky ist noch kein VLOP, weshalb es den strengeren Auflagen und der direkten Regulierung der Kommission nicht unterliegt. Damit sind die Behörden der Mitgliedsstaaten zuständig. Weil Bluesky unionsweit genutzt wird, ist das im Prinzip jeder DSC in der EU. Spätestens, wenn einer der nationalen Koordinatoren aktiv wird, muss Bluesky handeln. Der erste DSC, der den Fall aufgreift, wird das dann stellvertretend für die anderen DSC übernehmen.

Der deutsche Koordinator wird das vorerst nicht sein: Die Bundesnetzagentur sieht vorerst keinen Handlungsbedarf. Die Bonner Behörde hat die Fragen der Kommission beantwortet, bestätigt eine Sprecherin gegenüber heise online. Damit ist der Fall für den deutschen DSC erstmal erledigt: "Derzeit sind weitere Schritte nicht erforderlich."

(vbr)