DSA: Erste Plattformen legen Transparenzberichte vor

Die ersten der designierten "Very Large Online Platforms" haben den vom Digital Service Act verlangten Transparenzbericht über Inhalte-Beschwerden vorgelegt.

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Die Inhaltemoderation wird von den großen Plattformen gerne an externe Dienstleister ausgelagert.

(Bild: dotshock/Shutterstock.com)

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Erste große Internetkonzerne sind ihren im Digital Service Act (DSA) verankerten Pflichten nachgekommen und haben einen Transparenzbericht veröffentlicht. Die Berichte von Amazon, Bing, Linkedin, Pinterest, Snapchat, Tiktok und Zalando sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar. Weitere werden erwartet. Unternehmen haben noch bis zum 6. November Zeit, ihre Berichte einzureichen, teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Der im August in Kraft getretene DSA verpflichtet Unternehmen, die als "sehr große Online-Plattform" (Very Large Online Platform, VLOP) oder "sehr große Online-Suchmaschine" (Very Large Online Search Engine, VLOSE) eingestuft werden, über gemeldete Inhalte, Eingriffe von Moderatoren und Löschungen Rechenschaft abzulegen. Auch die Zusammensetzung der Moderationsteams soll transparent gemacht werden.

Die EU-Kommission sammelt die Beschwerden in einer Datenbank, in der betroffene Nutzer dann die Gründe für Maßnahmen der Plattformbetreiber recherchieren können. Die Datenbank wächst stündlich. Derzeit umfasst sie über 250 Millionen Einträge.

Die EU-Kommission hat zunächst 17 Unternehmen als VLOP oder VLOSE benannt, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer erreichen: Alibabas AliExpress, Amazon, Apples App Store, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando. Als sehr große Online-Suchmaschinen wurden Bing und Google Search eingestuft.

Nicht alle Unternehmen sind mit der Klassifikation der EU-Kommission einverstanden. So hat Zalando im Sommer eine Klage gegen die Einstufung als VLOP eingereicht. Der Online-Händler nimmt für sich in Anspruch, kein "systemisches Risiko" für die Verbreitung verbotener Inhalte von Dritten darzustellen, weil die Plattform "überwiegend Einzelhandels-Charakter" habe.

(vbr)