Der Falk-Prozess - ein Verfahren mit offenem Ausgang

Die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Internet-Unternehmer Alexander Falk macht klar, dass die Vorwürfe vorerst reduziert wurden. Aber aus Sicht der Kammer sind sie keineswegs völlig aus der Welt geschafft.

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Von
  • Kai Portmann
  • dpa

Schon fast ein Jahr verhandelt das Hamburger Landgericht im größten Wirtschaftsverfahren in der Geschichte der Hansestadt. Am 3. Dezember 2004 musste der einstige Börsenliebling Alexander Falk erstmals als Angeklagter im Saal 300 erscheinen. Der Vorwurf: schwerer Betrug, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung. Nach öffentlichkeitswirksamen Angriffen der Verteidiger auf die Justiz gleich zu Beginn und Falks Entlassung unter strengen Auflagen aus der fast zweijährigen Untersuchungshaft im April ließ das Interesse an dem komplizierten Wirtschaftsprozess bald nach. Nun hat das Gericht den Haftbefehl gegen den früheren Star der New-Economy aufgehoben und das Verfahren damit wieder in den Blickpunkt gerückt.

Der 36 Jahre alte Falk und fünf Mitangeklagte sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Auf rund 47 Millionen Euro bezifferte das Gericht bisher den Mindestschaden. Jetzt hat die Große Strafkammer 20 unter Richter Nikolaus Berger festgestellt, dass gegen Falk "nicht mehr ein dringender Tatverdacht des vollendeten Betruges, sondern nur noch der dringende Tatverdacht des versuchten Betruges" bestehe. Der dem Haftbefehl zu Grunde liegende Haftgrund der Fluchtgefahr entfalle deshalb. Auch an ihren "bisherigen Erwägungen zur Schätzung eines Mindestschadens" halte die Kammer nicht mehr fest.

Als "Meilenstein" und als Ergebnis ihrer Hartnäckigkeit feiern Falks Anwälte die richterliche Entscheidung, die sich nach der Vorlage eines Gutachtens aus der Feder eines Wirtschaftsprofessors bereits angedeutet hatte. "Vielleicht kommt man allmählich zur Besinnung", sagt Verteidiger Thomas Bliwier. "Die Anklage wird zusammenbrechen. Das Gericht wird auf voller Linie einsehen müssen, dass es nur einen Freispruch für Herrn Falk geben kann."

Doch der Beschluss der Richter macht klar, dass die Vorwürfe gegen den 36-Jährigen nur vorerst reduziert wurden, aber aus Sicht der Kammer keineswegs völlig aus der Welt geschafft sind. Der dringende Tatverdacht des vollendeten Betrugs gegen Falk bestehe "gegenwärtig jedenfalls nicht mehr", schreiben die Richter. Das sei "eine Momentaufnahme", heißt es daher auch aus Justizkreisen. In der Begründung ihrer Entscheidung habe die Kammer "ein Fenster gelassen" und könne später im Verfahren durchaus wieder zum dringenden Tatverdacht auch des vollendeten Betruges zurückkehren.

Der vor Gericht stets selbstbewusst auftretende Falk bestreitet jede Schuld. Über denkbare Angebote des Gerichts an die Angeklagten, mit geringen Bewährungsstrafen aus dem Verfahren zu kommen, wollen er und seine Anwälte nicht verhandeln. Offen ist, wie die anderen Beschuldigten das sehen. Während der Millionenerbe Falk und seine Familie gewiss auch ein noch längeres Verfahren finanziell durchstehen könnten, wäre wohl mancher Mitangeklagte nach einem Jahr Prozessdauer eher froh um ein schnelles Ende. "Ein Mandant ist schon pleite", verlautet aus dem Kreis der zahlreichen Rechtsanwälte.

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(Kai Portmann, dpa) / (jk)