Endverbrauchserklärung

Inhaltsverzeichnis

Zum Beispiel ein PT Cruiser "mit viel Extras", der in der Oberfpalz angeboten wird. "Das Fahrzeug wird aufgrund der Kilometer-Leistung als Bastlerfahrzeug verkauft", heißt es in der Anzeige. 230.000 Kilometer hat der Wagen auf der Uhr. Das ist nicht wenig, aber kein Grund, das Auto wegzuschmeißen. Der einzige Grund für den Verkauf sei eine Neuanschaffung, sagt sogar der Verkäufer. Kann man ihm da wirklich trauen?

Vor einem Fahrzeugverkauf sollte man den Wagen "tunlichst genau beschreiben", rät ADAC-Experte Heimgärtner. Andernfalls könnte man später wegen arglistiger Täuschung angezeigt werden. Und mit der Klausel "Bastlerfahrzeug" im Vertrag kann man sich nicht schützen, sie ist juristisch nicht wasserdicht. Dennoch versuchten sogar Autohändler, ihre Fahrzeuge als "Bastlerautos" an den Mann zu bringen. Dabei können Unternehmer die Haftung gar nicht ausschließen und müssen mindestens ein Jahr
Gewährleistung bieten.

Auf der sicheren Seite ist man als Privatmann laut ADAC nur, wenn man seinen Gebrauchtwagen "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" verkauft. Vertrauenserweckend ist dieser Passus im Vertrag allerdings nicht sonderlich und es ist sehr fraglich, ob der Kaufinteressent da mitmacht. Denn für ihn heißt der Deal wohl im Umkehrschluss: Ich kaufe die Katze im Sack. (fpi)