Deutsche DSA-Aufsicht benennt erste Streitbeilegungsstelle

Der Digital Service Act (DSA) macht's möglich: Nutzer von sozialen Medien können sich an unabhängige Stellen wenden – unter bestimmten Voraussetzungen.​

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Apps von Threads, Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger und Meta auf einem Smartphone

(Bild: Koshiro K/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesnetzagentur hat auf Grundlage des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) die erste Schlichtungsstelle für Nutzer von sozialen Medien offiziell anerkannt. Die Berliner User Rights GmbH betreibt eine Anlaufstelle für alle, die sich von den Plattformen zu Unrecht sanktioniert fühlen oder ihnen Untätigkeit vorwerfen.

Damit nicht jede Auseinandersetzung zwischen Nutzern und Plattformbetreibern gleich die Gerichte beschäftigt, sieht der DSA in Artikel 21 einen alternativen Mechanismus vor. Die Nutzer sollen sich in Streitfällen an eine zertifizierte Schlichtungsstelle wenden können. Auf Grundlage des DSA können aber auch andere Organisationen wie die Verbraucherschutzverbände oder das Center for User Rights die Nutzer in Streitfällen vertreten.

Die Zertifizierung der Schlichtungsstellen übernehmen die sogenannten DSA-Koordinatoren, die Einhaltung und Durchsetzung des DSA in den EU-Mitgliedsstaaten überwachen. In Deutschland hat diese Rolle die Bundesnetzagentur übernommen.

"Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren", sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. Die Zertifizierung der ersten derartigen Stelle in Deutschland sei ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA "konsequent umzusetzen".

Derzeit nimmt das "User Rights"-Portal nach eigener Darstellung Beschwerden zu Linkedin, Tiktok und Instagram entgegen, weitere Betreiber sollen in Zukunft folgen. User Rights und künftig auch andere zertifizierte Anbieter sind dabei auf die Kooperationsbereitschaft der Plattformen angewiesen.

Die Plattformen müssen auf ihren Seiten und in Apps auf diese Möglichkeit hinweisen. Bei ihren Entscheidungen müssen die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen unabhängig agieren und dürfen keinerlei Interessenkonflikte aufweisen, wie der vom DSA-Koordinator veröffentlichte Leitfaden klarstellt.

Die Entscheidungen der Streitbeilegungsstellen sind rechtlich nicht bindend. Es gibt auch keinerlei Pflicht, erst diesen Weg zu beschreiten, bevor ein Anwalt eingeschaltet oder die ordentliche Gerichtsbarkeit angerufen wird. Dennoch könnte die Anrufung der Streitbeilegungsstelle als kurzer Weg für Missverständnisse oder eine Alternative sein.

Für diejenigen, die sich an die Streitbeilegungsstelle wenden, ist dieser Vorgang grundsätzlich kostenfrei. Der DSA gibt vor, dass Nutzer, die sich an die Streitbeilegungsstelle wenden, höchstens im Rahmen einer Schutzgebühr an den Kosten beteiligt werden dürfen. Das gilt auch für den Fall, dass die Streitbeilegungsstelle den Nutzer im Unrecht sieht – es sei denn, der Nutzer handelt "eindeutig böswillig".

Die User Rights GmbH gibt an, dass sie für die Nutzer kostenlos agiere, also auch keine Schutzgebühr erhebe. Die teilnehmenden Plattformen müssen der Schlichtungsstelle eine Gebühr pro Fall entrichten, die sich nach den tatsächlichen Kosten des Verfahrens richten.

(vbr)