Deutsche Umwelthilfe: Klimaklage gegen Wintershall Dea

Mit ihrer Klage will die Deutsche Umwelthilfe erreichen, dass der Öl- und Gaskonzern schneller als geplant von fossilen Energieträgern wegkommt.

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Mit Wasserstoff, hergestellt aus Erdgas, will Wintershall Dea einen Beitrag zum Umweltschutz leisten – damit würde der Gasverbrauch allerdings nicht reduziert. Als klimafreundlich gilt lediglich grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Im Bild eine Brennstoffzelle von BMW.

(Bild: BMW)

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Von
  • dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach Autokonzernen nun auch eine "Klimaklage" gegen Wintershall Dea eingereicht. Damit soll der Öl- und Gaskonzern gezwungen werden, die Förderung von fossilen Energieträgern zu verringern, wie aus der Klageschrift hervorgeht, die der dpa vorliegt. Wintershall soll ab 2026 keine neuen Öl- oder Gasfelder mehr eröffnen dürfen oder sich daran beteiligen. Die Klage wurde laut DUH beim zuständigen Landgericht in Kassel eingereicht.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisierte, Wintershall feuere mit jährlichen Treibhausgas-Emissionen von rund 80 Millionen Tonnen die Klimakrise an. Es seien verbindliche Reduzierungspfade nötig, mit denen die Klimaziele von Paris eingehalten werden könnten. Der Konzern betreibe nicht nur Öl- und Gasprojekte weltweit, sondern sei auch an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt.

Vor der Einreichung der Klage hatte die DUH nach eigenen Angaben dem Konzern eine Frist gesetzt. Innerhalb derer sollte sich Wintershall zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und spätestens ab 2026 keine neue Öl- oder Gasförderung mehr beginnen. Das Unternehmen habe dies abgelehnt.

Wintershall hatte sich bereits gegen juristischen Druck der Umwelthilfe gewehrt. Das Unternehmen unterstütze die CO2-Emissionsziele der EU, teilte die Firma vor zwei Wochen mit. "Mit unserem Erdgas leisten wir einen Beitrag zu mehr Klimaschutz, indem wir die Verstromung von Kohle durch klimaschonenderes Erdgas ersetzen und die Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas ermöglichen", hatte Konzernchef Mario Mehren erklärt. In einem Schreiben an die DUH hieß es, man bekenne sich zum Pariser Abkommen und setze sich ambitionierte Ziele.

Die DUH hatte vor zwei Wochen bereits BMW und Mercedes-Benz verklagt. Damit soll ein Ende von neuen Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 erreicht werden. Die Umwelthilfe sieht das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 als Grundlage für die Klagen. Das Urteil besagt im Kern, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen.

(mfz)