EU-Datenschützer: "Schwerwiegende Mängel" bei der geplanten Chatkontrolle​

Die EU-Datenschutzbeauftragten sind geschlossen gegen die EU-Initiative für flächendeckende Kinderporno-Scans. Sie wollen sichere Verschlüsselung bewahren.

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IT-Sicherheit

(Bild: dpa, Fabian Sommer/dpa)

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski kritisieren den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und die damit verknüpfte Überwachung privater Nachrichten ("Chatkontrolle") scharf. Sie warnen, dass der Vorschlag mehr Risiken für Bürger und die Gesellschaft bergen dürfte als für Straftäter.

Mit dem höchst umstrittenen Vorhaben der EU-Kommission sollen auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Messaging- und anderer Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Apple, Signal und Threema von Behörden und Gerichten dazu verpflichtet werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen.

Insgesamt haben die Datenschützer gravierende Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Privatsphäre der Bürger. Sie kritisieren einen "Mangel an Details, Klarheit und Präzision der Bedingungen" für den Erlass einer "Aufdeckungsanordnung". Es bestehe die Gefahr, dass eine Rechtsgrundlage für ein "allgemeines und wahlloses Scannen des Inhalts praktisch aller Arten von elektronischer Kommunikation" geschaffen werde.

Besorgt zeigen sich die EU-Datenschützer, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengern unterwandert werden könnte. Kryptografische Verfahren trügen "in grundlegender Weise zur Achtung des Privatlebens und zur Vertraulichkeit der Kommunikation, zur Meinungsfreiheit, zur Innovation und zum Wachstum der digitalen Wirtschaft" bei. KI-Filter für die Suche nach Missbrauchsbildern und Grooming-Versuchen könnten leicht zu Fehlern und falschen Verdächtigungen führen. Die vorgesehenen Websperren halten die Experten ebenfalls für unverhältnismäßig.

Der Vize-EDSA-Vorsitzende Ventsislav Karadjov verwies auf "schwerwiegende Mängel" der Initiative. Selbst Kinder, die die erfassten Kommunikationsdienste nutzen, könnten übermäßig überwacht werden. Die negativen Folgen der von der Kommission gewünschten Instrumente seien "so gravierend, dass sie nicht durch die EU-Grundrechtecharta gerechtfertigt werden können", ergänzte Wiewiórowski.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verglich die Chatkontrolle mit einer "anlasslosen Massenüberwachung", wie sie sonst "nur aus autoritären Staaten" bekannt sei. Deutschland und die beteiligten Bundesministerien müssten sich auf EU-Ebene für den Schutz der Grundrechte und des Fernmeldegeheimnisses einsetzen.

(vbr)