EU-Parlament für starke Regulierung von Kryptomärkten
Die EU-Abgeordneten beschließen Verordnungen, die Kryptobörsen einhegen und anonymen Handel mit Kryptowerten erschweren sollen. Das bekämpft Geldwäsche.
Das EU-Parlament hat einer "Verordnung zur Übermittlung von Angaben bei Transfers von Geld- und bestimmten Kryptowerten" zugestimmt ("Information accompanying transfers of funds and certain crypto-assets"). Außerdem billigen die Abgeordneten den Entwurf einer "Verordnung über Märkte für Kryptowerte" ("Markets in Crypto Assets", MiCA). Damit bestätigen sie die im Juni 2022 gefundenen Kompromisse aus den sogenannten Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission.
Anonymer Umtausch erschwert
Gemäß der Verordnung zur Informationspflicht müssen Kryptohandelsplätze in der EU zukünftig die Identität von Personen feststellen, die dort Kryptowerte wie Bitcoin für Zahlungen oder Spenden überweisen oder empfangen, und zwar unabhängig von deren Gegenwert in staatlichen Währungen. Die EU will Wertflüsse nachvollziehbar machen und insbesondere Geldwäsche eindämmen, indem Behörden den Umtausch zwischen staatlichen Währungen und Kryptowerten besser kontrollieren können.
Die Verordnung erfasst auch "Unhosted Wallets", die Individuen ohne Kryptohandelsbörsen oder -dienstleister selbst führen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie als Kunden solcher Dienste mehr als umgerechnet 1000 Euro an ihr ungehostetes privates Wallet senden oder von diesem Wallet empfangen. Die Börse oder der Dienstleister müssen dann sicherstellen, dass das Wallet tatsächlich dem Kunden gehört. Ausgenommen sind nur Transfers zwischen zwei privaten ungehosteten Wallets.
MiCA: Mehr Schutz von Menschen und Klima
Die MiCA-Verordnung soll Verbraucher und Investoren besser vor betrügerischen Aktivitäten und Manipulationen auf Kryptomarktplätzen schützen. Anbieter von Diensten rund um Kryptowerte benötigen innerhalb der EU zukünftig die Zulassung einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde. Die EU-Kommission soll überdies zwei Jahre nach Inkrafttreten von MiCA Vorschläge unterbreiten, um negative Auswirkungen des Kryptohandels auf Umwelt und Klima einzudämmen.
Dazu sammeln die nationalen Behörden Daten, die sie der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde übermitteln. Ausgenommen von MiCA sind Non-Fungible Tokens (NFT), deren Inhaber damit Eigentumsrechte an realen Objekten wie Kunst erwerben, sofern die NFTs nicht unter bestehende Kategorien von Kryptowerten fallen.
Strenge Regeln für Stablecoins
MiCA soll zudem die Finanzstabilität sichern. Dazu baut die Verordnung hohe Hürden für Stablecoins wie Tether auf. Solche Kryptowerte sind an reale Geldwerte wie eine staatliche Währung, einen Währungskorb oder Vermögenswerte wie Aktien gebunden. Emittenten solcher Kryptowerte müssen zukünftig eine Liquiditäts- und Einlagenreserve im Verhältnis 1:1 nachweisen, um Zahlungsausfälle vollständig zu verhindern.
Die Inhaber solcher Werte haben jederzeit Anspruch auf kostenlosen Umtausch. Wächst eine Stablecoin schnell, darf ihr gesamtes tägliches Transaktionsvolumen zudem 200 Millionen Euro nicht überschreiten. Emittenten von Stablecoins müssen eine Präsenz innerhalb der EU eröffnen, wenn sie den EU-Markt bedienen wollen. Sie haften gegenüber ihren Kunden, wenn deren Kryptowerte verloren gehen.
Nach der EU-Kommission und dem Parlament liegt das Verordnungspaket nun beim EU-Rat. Dessen Zustimmung gilt als sicher. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist treten die Verordnungen als EU-Recht in Kraft. Während viele Politiker und Experten die Regelung begrüßten, gab es auch kritische Stimmen, die die Wirksamkeit infrage stellen.
(mon)