EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Schutz vor Überschuldung gefordert

Die EU möchte im Handel für mehr Kontrolle bei Krediten sorgen. Verbraucherschützer beziehen Stellung zur geplanten Regelung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Stellung zur geplanten Neuregelung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bezogen. Die Verbraucherschützer kritisieren insbesondere Versuche von EU-Rat und -Parlament, den weitreichenden Entwurf der Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren durch Ausnahmen aufzuweichen.

Rat und Parlament wollen die bisherige Bagatellgrenze für eingehende Kreditwürdigkeitsprüfungen anders als die Kommission nicht generell von 200 Euro auf null senken. Im Gegensatz zu dieser wollen sie außerdem zinslose Ratenzahlungen sowie Rechnungskäufe (auch als "Buy now, pay later") weitgehend von solchen Prüfungen ausnehmen.

Das Parlament möchte überdies Vorgaben abschwächen, nach denen Verbraucher Kredite nur erhalten dürfen, wenn sie diese laut Prüfungsergebnis "wahrscheinlich" zurückzahlen können. Rat und Parlament haben sich zudem für nationale Regelungen zu Obergrenzen für Zinssätze, effektiven Jahreszins und absolute Kreditkosten ausgesprochen, während die Kommission eine EU-einheitliche Regelung favorisiert.

Die EU will Ratenkredite und Rechnungskäufe strenger regulieren und zielt damit vor allem auf Angebote im Internet.

Der vzbv fordert nun, zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung die jeweils strengste Variante in den drei Entwürfen einzuführen. Mit dem Revisionsentwurf hatte die Kommission auf die zunehmende Digitalisierung reagiert. Sie will insbesondere Internet-Finanzdienstleister wie Klarna und PayPal sowie große Händler wie Amazon strenger regulieren. Den Verbraucherschützern sind deren Marketing und die großzügige Vergabepraxis an vulnerable Gruppen seit Jahren ein Dorn im Auge.

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(mon)