Etappensieg für Apple im Patentstreit mit Motorola

In einem der zahlreichen Patentverfahren zwischen Apple und der Google-Tochter Motorola Mobility hat die zuständige Richterin vor Prozessauftakt eine möglicherweise richtungweisende Entscheidung getroffen.

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Ein US-Bundesgericht hat in einem Rechtsstreit um standardrelevante Patente zwischen den Handyherstellern Apple und Motorola Mobility eine gewichtige Vorentscheidung getroffen. Motorola sei mit der Aufnahme patentierter Techniken in anerkannte Standards ein Vertragsverhältnis mit den Standardisierungsorganisationen eingegangen, zu deren Begünstigten auch Apple als Hersteller gehöre, stellte Richterin Barbara Crabb am Bundesgericht im US-Bundesstaat Wisconsin in einer Anordnung vom Montag fest und gab damit einem entsprechenden Antrag der Apple-Anwälte statt.

Einem Antrag der Google-Tochter gab das Gericht insoweit statt, als dass Apple aus Verfahrensgründen keine wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe gegen die von Motorola ursprünglich bei der US-Außenhandelsbehörde ITC erhobene Patentverletzungsklage vorbringen kann. Der Forderung Motorolas, Apples Gegenklage mangels nachgewiesenen Schadens abzuweisen, wollte Richterin Crabb allerdings nicht entsprechen.

Der Rechtsstreit in Wisconsin geht auf eine Beschwerde zurück, die Motorola im Oktober 2010 bei der ITC gegen Apple eingereicht hatte. Dabei geht es um eine Handvoll zum Teil standardrelevanter Patente, die Apple mit seinen iPhones verletzen soll. Das ITC-Verfahren hat eine Reihe von Klagen und Gegenklagen vor Gerichten in verschiedenen Bundesstaaten nach sich gezogen, neben Wisconsin auch in Illinois und Florida. Hintergrund sind die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die sich die großen Player der Mobilfunkbranche um Patente liefern.

Apple steht dabei auf dem Standpunkt, dass Motorola mit der Klage seine Verpflichtung verletzt hat, in Industriestandards eingebrachte patentgeschützte Techniken zu fairen und transparenten Konditionen an andere Hersteller zu lizenzieren. Dieser FRAND-Grundsatz ("fair, reasonable and non-discriminatory") steht auch im Mittelpunkt des Verfahrens in Wisconsin.

Dabei hat die Richterin in der Sache noch nicht entschieden. Ob Motorola die FRAND-Prinzipien verletzt hat, und ob das zuvor an Apple gerichtete Lizenzierungsangebot von 2,25 Prozent des Gerätepreises "fair und angemessen" ist, muss erst das Hauptverfahren klären, dessen Auftakt für Anfang November terminiert ist. Die Entscheidung vom Montag traf die Richterin noch in der Antragsphase des Verfahrens.

Damit stellt die Richterin allerdings klar, dass Apple als Dritter Ansprüche aus dem Verhältnis zwischen Motorola und den Standardisierungsorganisationen (in diesem Fall ETSI und IEEE) ableiten und versuchen kann, diese auch rechtlich durchzusetzen. Diese Entscheidung könnte auch auf andere Verfahren ausstrahlen, in denen es um standardrelevante Patente geht. So streitet Motorola auch mit Microsoft um die Lizenzierung essenzieller Technologien. (vbr)