EuGH: Städte dürfen Euro-6-Autos mit hohen NOx-Werten nicht aussperren

Paris, Brüssel und Madrid wollten erreichen, dass Autos mit der Abgasnorm Euro 6, die im RDE viel NOx ausstoßen, nicht mehr in die Innenstädte einfahren dürfen.

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Alle Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2017 homologiert wurden, mussten die Einhaltung der Grenzwerte auch auf der Straße nachweisen.

(Bild: Daimler)

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Deutschland hat sich im Streit um Grenzwerte für Autos der Abgasnorm Euro 6 vor dem EuGH durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof gab einem Einspruch gegen ein Urteil statt, das sich mit Grenzwerten für Stickoxid nach dem Abgasbetrug beschäftigt (Rechtssachen C-177/19, C-178/19, C-179/19). Damit wird eine Entscheidung des Gerichts der EU von 2018 zugunsten der Städte Paris, Brüssel und Madrid aufgehoben. Diese hatten gehofft, Autos mit einem zu hohen Schadstoffausstoß aus bestimmten Bereichen verbannen zu können.

Das Gericht hatte damals festgestellt, dass die EU-Kommission diese Grenzwerte bei der Einführung von Messungen im realen Fahrbetrieb (real drive emissions - RDE) mutmaßlich zu Unrecht eigenhändig weniger streng ausgelegt habe. Die Brüsseler Behörde wollte Ungenauigkeiten bei der Umstellung der Berechnung begegnen. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert von 80 Milligramm je Kilometer der Grenzwert für RDE-Prüfungen übergangsweise auf 168 und danach auf 120 Milligramm festgelegt. Die Laborwerte waren deutlich niedriger als jene, die im realen Fahrbetrieb entstehen.

Dagegen wehrten sich die Städte Paris, Brüssel und Madrid, die ihre Bemühungen um saubere Luft beeinträchtigt sahen. Sie befürchten, dass womöglich auch solche Autos in Sperrzonen einfahren dürfen, die die damals gültigen Grenzwerte auf der Straße nicht einhalten konnten. Sie bekamen vor dem EU-Gericht Recht. Dagegen legten jedoch wiederum Deutschland, Ungarn und die EU-Kommission Rechtsmittel ein und zogen vor den EuGH. "Da die Städte Paris, Brüssel und Madrid von dieser Verordnung nicht unmittelbar betroffen sind, sind ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung als unzulässig abzuweisen", hieß es nun in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Abgasgrenzwerte sind seit 2015 fast durchgängig konstant, allerdings wurden zwischendurch immer wieder die Bedingungen verschärft, unter denen sie eingehalten werden müssen. Ein großer Schritt dabei war die Einführung der Abgasnorm Euro 6d-Temp. Mit ihr wurde erstmals ein Nachweis verpflichtend, dass die Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße eingehalten werden.

Allerdings war die Übergangsphase zeitlich wie inhaltlich großzügig ausgelegt. Die Abgasnorm Euro 6d-Temp war für alle neue homologierten Fahrzeuge ab September 2017 verpflichtend, für alle erstmals in der EU zugelassenen Autos erst ab September 2019. Der Stickoxid-Grenzwert von 80 mg/km war nur im Labor verpflichtend, im RDE durften es bis zu 168 mg/km sein.

Der nächste Schritt ist die Abgasnorm Euro 7, die für die Hersteller weniger aufgrund der nochmals verschärften Grenzwerte eine Herausforderung bedeutet, sondern vielmehr durch die sehr viel enger gefassten Bedingungen, unter denen sie eingehalten werden müssen. Technisch wird das lösbar sein, doch der Preis von Euro-7-Autos mit Verbrennungsmotor dürfte spürbar steigen.

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(mfz)