EuGH-Urteil zum VW-Abgasskandal: Geschädigte dürfen in der Heimat klagen
Die Luxemburger Richter entschieden grundsätzlich, dass Käufer im Ausland gegen Volkswagen in der Heimat auf Schadenersatz klagen können.
Geschädigte des VW-Abgasskandals dürfen im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland, wo Volkswagen seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschied der EuGH am Donnerstag (Rechtssache C-343/19).
Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden, die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich vertreten werden, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in dem Staat eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Damit soll verhindert werden, dass jemand vor einem Gericht eines Mitgliedstaats verklagt werden kann, mit dem er nicht rechnen konnte. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.
Ausnahme von den Zuständigkeiten
Volkswagen hatte die Abweisung der Klage beantragt. Der VKI meinte hingegen, dass die von ihm vertretenen VW-Kunden neue oder gebrauchte Fahrzeuge mit einem Motor EA 189 erworben hätten, bevor Volkswagens Manipulation der Abgasdaten dieser Fahrzeuge am 18. September 2015 öffentlich bekannt geworden sei. Für den VKI besteht der Schaden darin, dass die Käufer die Fahrzeuge entweder gar nicht oder zu einem mindestens um 30 Prozent geminderten Kaufpreis erworben hätten, wenn ihnen die Manipulationen bekannt gewesen wären.
Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)
(Bild: EPA
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Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich im Sinne des VKI, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen Zuständigkeiten vorliegt, wie sie Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorsieht. Der Ort der Verwirklichung des Schadens liege im konkreten Fall in Österreich. Zudem könne ein Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft.
(anw)