Gericht entscheidet über Musiktauschbörse Napster

Am kommenden Montag ist es soweit: Ein US-Berufungsgericht entscheidet, wie es mit der Musiktauschbörse Napster weiter geht.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das zuständige Berufungsgericht des 9. US-Justizbezirks wird am kommenden Montagmorgen (Ortszeit San Francisco) seine Entscheidung darüber fällen, was mit der Musiktauschbörse Napster geschehen soll. Die Richter, die über die Klage der Musiklabels gegen Napster zu entscheiden haben, gaben dies in einer kurzen Notiz auf der Webseite des Gerichts bekannt.

Das Berufungsgericht hatte Anfang Oktober letzten Jahres in einem Verfahren der Musikindustrie gegen die Tauschbörse entschieden, dass Napster bis zur Entscheidung im Hauptverfahren vorerst am Netz bleiben dürfe. Zuvor hatte die Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Musiktauschbörse schließen müsse. Die Verfügung wurde bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts im Oktober ausgesetzt.

Einige große Plattenlabels, darunter auch die Bertelsmann Music Group, sowie die Recording Industry Association of America (RIAA) hatten Napster wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt: Der Anbieter sei dafür verantwortlich zu machen, dass über seine Server illegal urheberrechtlich geschützte Musik ausgetauscht werde. Napster hatte sich zum einen damit verteidigt, dass man nur einen Dienst anbiete und nicht dafür verantwortlich sei, was die User anstellen. Zum anderen nahm Napster für sich in Anspruch, dem selben Recht zu unterliegen wie etwa die Hersteller von Videorecordern: Diese sind nach allgemeinem Recht und verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haftbar, wenn ihre Geräte auch dafür benutzt werden, illegale Kopien von Filmen herzustellen, auch wenn die Videorecorder dies ermöglichen und keine Schutzmechanismen gegen solche Kopien enthalten.

Die Ansicht von Napster, dass es sich hier um vergleichbare Angebote handle, ist allerdings umstritten. So erklärten Vertreter des US-Justizministeriums, des Copyright Office, in den USA für alle Fragen des Urheberrechts zuständig, und des Patent and Trademark Office in einem Schreiben an das Gericht, die Musiktauschbörse könne sich weder auf geltendes Recht noch auf Gerichtsurteile beziehen, die die Hersteller von Videorecordern beträfen. Auch die Labels hatten diesen Vergleich immer zurückgewiesen: Zum einen sei Napster explizit für das Tauschen von Kopien in Betrieb genommen worden; zum anderen habe die Firma immer bewusst in Kauf genommen, dass illegale Kopien getauscht würden. Sie habe dies sogar absichtlich provoziert, um der Musikindustrie den Markt abzujagen. Außerdem könnten die Regeln der analogen Welt nicht auf die neuen, digitalen Medien angewandt werden, für die ein einfacher Kopierschutz und eine Kontrolle der Verteilung machbar sei. Zudem böten die digitalen Medien im Unterschied zu analogen Geräten die Möglichkeit für nicht unterscheidbare 1:1-Kopien. Vertreter der Medien- und Elektronik-Branche hatten dagegen in Schreiben an das Gericht die juristische Position von Napster unterstützt.

Rechtsexperten in den USA messen der Entscheidung des Berufungsgerichts auf Grund der Argumentationen der streitenden Parteien große Bedeutung für die Zukunft des Urheberrechts in den USA zu. Wie das Gericht entscheiden wird, ist aber noch völlig unklar – die Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Oktober 2000 stellt kein Präjudiz dar. Das Gericht kann nun einfach das Verfahren an die erste Instanz zurück verweisen – sei es auf Grund von Verfahrensfehlern, wegen eines zu harten Urteils oder grundsätzlicher Bedenken gegen die Rechtswürdigung von Richterin Patel. Das Berufungsgericht kann aber auch selbst eine Entscheidung fällen – und ihr möglicher Inhalt ist momentan kaum voraussagbar. Das ungewöhnliche Vorgehen der Berufungsrichter, vorab eine Notiz im Web zu veröffentlichen, wann denn das Urteil kommt, zeigt jedenfalls, dass sie sich der Bedeutung ihrer Entscheidung bewusst sind: Nicht nur Napster, auch viele andere Dienste im Internet, die mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun haben, werden davon berührt sein.

Auch Bertelsmann wird die Entscheidung des Berufungsgerichts mit einiger Spannung erwarten. Der deutsche Medienkonzern ist eine finanzielle Partnernschaft mit Napster eingegangen und möchte die Tauschbörse zu einem kostenpflichtigen Dienst machen, der dann Lizenzabgaben an die Urheberrechtsinhaber zahlt. Geht der Prozess wieder an die erste Instanz, kann er sich noch einige Zeit hinziehen – keine guten Voraussetzungen für das Vorhaben, weitere Labels mit ins Boot zu holen. Wird der Dienst dagegen verboten, dürften sich die User sehr schnell anderen Tauschbörsen wie Gnutella zuwenden; Bertelsmann stünde mit einer bekannten Marke ohne jeden Inhalt da. Entscheidet dagegen das Gericht, Napster könne so weitermachen wie bisher, dürfte es Bertelsmann noch schwerer haben, den Napster-Usern einen kostenpflichtigen Dienst schmackhaft zu machen – auch wenn damit jede eventuelle Verletzung des bestehenden Rechts der Urheber ausgeschlossen werden könnte.

Zu den Auswirkungen der juristischen Auseinandersetzungen zwischen Musikindustrie und Napster siehe auch den Artikel Know Your Enemy! - Sony bleibt unversöhnlich in Telepolis. (jk)