Google reagiert auf EU-Wettbewerbsgesetz: Künftig Wahl bei verknüpften Diensten

Google lässt seine Nutzer künftig wählen, welcher seiner Dienste verknüpft werden sollen. Freiwillig ist das nicht und es hat ein paar Konsequenzen.

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Google

(Bild: dpa, Matt Rourke/AP)

Lesezeit: 2 Min.

Auf seinen Supportseiten hat Google über die Konsequenzen des Gesetzes über digitale Märkte (GDM bzw. DMA) für seine Dienste informiert. Das Gesetz tritt am 6. März 2024 in Kraft und soll für fairen Wettbewerb sorgen – beziehungsweise dafür, dass der nicht durch einzelne Unternehmen, sogenannte Gatekeeper (Torwächter), behindert wird. Nutzerinnen und Nutzern in der EU räumt Google daher die Möglichkeit ein, selbst zu bestimmen, welche Dienste künftig miteinander verknüpft werden sollen.

Zu diesen Diensten zählen: Google Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping sowie Youtube und Werbedienste. Entscheidet man sich gegen Verknüpfung, habe dies Konsequenzen, teilt Google mit. Entkoppele man etwa die Suche, Youtube und Chrome, könnten die Inhalte unter „Empfohlene Videos“ oder im Discover-Feed weniger personalisiert sein. Beendet man die Verknüpfung zwischen der Suche und Maps, würden Reservierungen, die man in der Suche vornehme, nicht mehr in Maps angezeigt.

Um die Verknüpfung der Dienste zu verwalten, soll man sein Google-Konto aufrufen und hier den links den Menüpunkt „Daten und Datenschutz“ wählen. Unter „Verknüpfte Google-Dienste“ könne man dann seine Wahl treffen. Scheinbar ist diese Option noch nicht für alle Google-Konten verfügbar. Ein bisschen Zeit bleibt allerdings noch: Die Auswahl werde ohnehin erst am 6. März angewendet, schreibt Google.

Torwächter im Überblick

(Bild: EU-Kommission)

Google ist bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das vom DMA betroffen ist. Auch Amazon, Apple, Meta, Microsoft sowie TikTok-Mutter ByteDance stuft die EU-Kommission bislang als Torwächter ein. Unter das Gesetz fällt auch die Vorgabe, dass die Torwächter zur Interoperabilität mit Dritten gezwungen werden. Betroffen sind hier Metas Facebook Messenger sowie WhatsApp. Sie müssen künftig eine Kommunikation beispielsweise zu Threema, Signal oder anderen Kommunikationsapps ermöglichen.

(ssi)