Grüne fordern Auskunft über Datenschutzprobleme bei Arbeitslosengeld II
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollen von der Bundesregierung wissen, ob und inwiefern längst bekannte datenschutzrechtliche Probleme angegangen werden.
Die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung Antworten auf einige nach ihrer Meinung nach immer noch ungeklärte datenschutzrechtliche Probleme beim Arbeitslosengeld II. Im Kern geht es ihnen vor allem um die Aufklärung der Antragsteller vor der Datenerhebung und den unkontrollierten Zugang von 40.000 Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zu hochsensiblen Daten der Antragsteller und Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
"Das Verfahren der Datenerhebung mittels eines umfänglichen Antragsvordrucks von 16 Seiten verstößt wegen unzähliger unzulässiger Fragen gegen den datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsmaßstab", schreiben die Grünen in ihrer Anfrage. Zwar habe die Bundesagentur auf Veranlassung der Datenschutzbeauftragten im Oktober 2004 neue, datenschutzgerechte Vordrucke und Ausfüllhinweise erarbeiten lassen, doch seien diese den Betroffenen noch nicht zur Verfügung gestellt worden.
Für den Zugang zu einmal in Nürnberg abgelegten Daten gebe es immer noch keine geeigneten Berechtigungskonzepte und keine Protokollierung, obwohl diese der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits im November 2004 formell beanstandet habe. Da nichts geschehen sei, habe sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Oktober 2005 erneut zu einer heftigen Kritik an dieser Praxis veranlasst gesehen. "Da im Rahmen der Leistungsgewährung zum ALG II ausgesprochen sensible gesundheitliche, familiäre oder finanzielle Daten von Hilfesuchenden erhoben und gespeichert werden, müssen die besonders strengen Anforderungen des Sozialdatenschutzes beachtet werden. Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme unterliegen zu Recht dem Sozialgeheimnis", erläutern die Grünen in ihrer Anfrage.
"Vor dem Hintergrund, dass Befragte, die von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht am Telefon Gebrauch machen, mit einem persönlichen Gesprächstermin rechnen müssen, um offene Fragen zu klären: Welche Notwendigkeit besteht nach Ansicht der Bundesregierung dann noch für die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur telefonischen Auskunftserteilung?" lautet eine Frage der Grünen zu der Praxis, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch ein von der Bundesagentur beauftragtes Callcenter befragt werden. Diese war im Sommer vorigen Jahres in die Kritik des Bundesdatenschützers Peter Schaar geraten. Die Koalition plane, dass Leistungsempfänger zur Teilnahme an einer Telefonabfrage zukünftig gesetzlich verpflichtet werden sollen, schreiben die Grünen weiter.
Im deutschen Bundestag haben so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, das Recht, durch eine Kleine Anfrage von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich gestellt und beantwortet und im Bundestag nicht beraten.
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