Helfen Luftfilter gegen Fahrverbote?
Seit etwa einem Jahr stehen die ersten Luftreinigungsanlagen für Stickoxide und Feinstaub in einigen Städten. Ihre Wirkung ist umstritten.
Städte wie Kiel, Heilbronn und Stuttgart versuchen, mit großen Luftfilteranlagen in unmittelbarer Nähe ihrer Messstellen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten und Fahrverbote zu umgehen. Das Magazin Technology Review geht in seiner aktuellen Ausgabe 9/2020 (jetzt am Kiosk oder hier bestellen) der Frage nach, ob das nur Messwertkosmetik ist oder für Menschen in der näheren Umgebung tatsächlich etwas bringt.
„Jede Säule hat einen Wirkradius von 10 bis 15 Metern“, sagt Jan-Eric Raschke, Leiter der Technologieplattform Feinstaubfresser beim Filterhersteller Mann + Hummel, dessen Filtercubes in Heilbronn und Stuttgart installiert sind. „Die Wirkradien greifen ineinander. Wir simulieren am Computer zunächst die Luftbewegungen und platzieren die Säulen virtuell. Damit erzeugen wir eine großflächige Wirkung.“
Tatsächlich seien die NO2-Messwerte seit Inbetriebname von 17 Filtercubes am Stuttgarter Neckartor im Frühjahr 2019 „deutlich“ zurückgegangen, teilt das zuständige baden-württembergische Verkehrsministerium mit. Dazu beigetragen hätten die Filter mit vier bis fünf Mikrogramm pro Kubikmeter. „Das ist das Ergebnis von Untersuchungen, bei denen die Filter an- und abgeschaltet wurden.“ Heilbronn erwartet von ihren 26 im Juli aufgestellten Filtercubes eine Reduktion von drei bis sieben Mikrogramm.
Kiel setzt auf weniger, aber größere Filteranlagen. In diesem Herbst will die Stadt sechs Geräte des schleswig-holsteinischen Herstellers Purevento aufstellen. Reinigt ein Filtercube pro Stunde 14.500 Kubikmeter, schaffen die Purevento-Geräte bis zu 60.000. Bei einem 2019 aufgestellten Prototypen wurde in einem Abstand von 1,8 Metern eine Reduzierung von 73 Prozent des NO2 festgestellt, zehn Meter seitlich versetzt noch 28 Prozent.
Doch wie aussagekräftig sind solche Werte? Für Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, sind solche Luftfilteranlagen schlicht „nicht seriös“, weil es keine unabhängigen Gutachten gebe. Marcel Langner, Leiter des Fachgebiets Grundsatzfragen der Luftreinhaltung beim Umweltbundesamt, bestätigt: „Mir sind momentan keine validen Auswertungen dazu bekannt, wie groß der Effekt von Luftreinigern ist – ich möchte aber nicht ausschließen, dass es solche gibt.“
Auch die Gerichte sind skeptisch. Das Verwaltungsgericht Stuttgart etwa hat Anfang Juli entschieden, dass die DUH weitere Zwangsmittel zur Umsetzung eines Euro-5-Dieselfahrverbots beantragen kann (Az. 17 K 3162/20). Dabei ging es nicht explizit um Filteranlagen, sondern um den gesamten Luftreinhalteplan für Stuttgart. „Vom Land selbst vorgelegte gutachterliche Stellungnahmen prognostizierten auch für das Jahr 2020 eine nicht nur unerhebliche Grenzwertüberschreitung“, so die Richter.
Auch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig ließ sich Ende Juni nicht von den Filteranlagen überzeugen (Az. 5 KN 1/19): Die von der Stadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein angenommene Wirkung der Luftfilteranlagen sei „nicht plausibel“. Laut Gutachten werde „unmittelbar hinter den jeweiligen Containern eine Minderungsleistung von über 70 Prozent erreicht, die aber in den Bereichen zwischen den Containern unter 10 Prozent liegt und an einer Stelle auf null absinkt.“
Stadt und Land wollen in Revision gehen. „Es gibt ein Gutachten zur Wirksamkeit von Luftfilteranlagen, das zum Angebot der Firma Purevento auf die Ausschreibung der Stadt gehörte“, teilt die Stadt Kiel mit. „Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Schleswig vorgelegt. Da es aber Geschäftsgeheimnisse enthält, kann es nicht einfach öffentlich gemacht werden.“ (grh)