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Hinweisgeber: Bundesrat lÀsst Gesetz zum Whistleblower-Schutz durchfallen

Stefan Krempl
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(Bild: Daniel Beckemeier/Shutterstock.com)

Misserfolg fĂŒr die Ampel-Koalition: Ihr vom Bundestag beschlossener Gesetzentwurf zur Absicherung von Hinweisgebern ist in der LĂ€nderkammer gescheitert.

Der Gesetzentwurf fĂŒr einen "besseren Schutz hinweisgebender Personen" [1] hat im Bundesrat am Freitag nicht die erforderliche Mehrheit und Zustimmung erhalten. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember beschlossen [2], es kann mit dem Nein aus der LĂ€nderkammer nun aber nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden nun voraussichtlich von ihrer Option Gebrauch machen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den LĂ€ndern einen Kompromiss auszuhandeln.

Hinweisgeber, die in Firmen oder in der öffentlichen Verwaltung auf MissstĂ€nde aufmerksam machen, sollten mit dem Gesetz stĂ€rker vor Vergeltungsmaßnahmen wie KĂŒndigung oder anderen Benachteiligungen bewahrt werden: Der Bundestag wollte gegen Whistleblower gerichtete Repressalien verbieten. Mit dem Beschluss wollte das Parlament auch mit einem Jahr VerspĂ€tung die EU-Whistleblowing-Richtlinie [3] umsetzen. Die EU-Kommission leitete wegen der Verzögerung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein [4], sodass die Zeit eigentlich drĂ€ngt.

Alle seien sich einig, dass ein "effektiver Hinweisgeberschutz" nötig sei, erklĂ€rte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Das Gesetz gehe "aber in seiner jetzigen Fassung weit ĂŒber das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist. Es fĂŒhrt in wirtschaftlich ohnehin schweren Zeiten zu hohen Kosten und zusĂ€tzlicher BĂŒrokratie gerade fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen." Bayern wollte daher gegen das Vorhaben stimmen.

Whistleblower seien "mutige Menschen", die eines gesetzlichen Schutzes bedĂŒrften, Ă€ußerte sich Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) Ă€hnlich und kĂŒndigte Stimmenthaltung an. Die Politik mĂŒsse dabei aber das richtige Maß finden und unterschiedliche Interessen in Ausgleich bringen. Der Entwurf wĂŒrde die Wirtschaft und die öffentliche Hand enorm belasten. Poseck rieb sich etwa daran, dass die Ampel-Koalition Meldestellen verpflichten wollte, sich auch mit anonymen Hinweisen zu beschĂ€ftigen. Dies gehe zu weit, da nicht jeder Whistleblower Gutes im Schilde fĂŒhre.

Laut dem Gesetzentwurf hĂ€tten alle Unternehmen und Ämter mit mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle einrichten mĂŒssen. Betriebe mit bis zu 249 BeschĂ€ftigen sollten solche Einrichtungen gemeinsam aufbauen können. Als externe Anlaufstelle war grundsĂ€tzlich das Bundesamt fĂŒr Justiz vorgesehen, fĂŒr einige Bereiche spezielle Meldestellen. Hinweisgeber sollten frei wĂ€hlen können, ob sie innerhalb des Unternehmens oder der Behörde oder bei einer unabhĂ€ngigen Stelle Alarm schlagen wollen.

Der Chef der ThĂŒringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), warb vergeblich fĂŒr das "wichtige Anliegen", dieses Gesetz zĂŒgig aufs Gleis zu bringen. Eigentlich gehe es dabei um eine moderne Fehlerkultur auch in Unternehmen, die Innovationen fördern wĂŒrde. Er begrĂŒĂŸte ausdrĂŒcklich die Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen. ThĂŒringen hĂ€tte sich gewĂŒnscht, den Anwendungsbereich noch auszuweiten und Ausnahmebereiche insbesondere bei der nationalen Sicherheit einzuschrĂ€nken. Auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen hatten sich nach dem Bundestagsbeschluss aus gleichen GrĂŒnden enttĂ€uscht gezeigt von der Koalition. Sie bemĂ€ngelten auch HĂŒrden, Informationen ĂŒber MissstĂ€nde und Korruption gegenĂŒber Medien offenzulegen.

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(mho [6])


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[1] https://www.heise.de/news/Hinweisgeber-Wirtschaft-gegen-Bussgelder-bei-mangelndem-Whistleblower-Schutz-7314199.html
[2] https://www.heise.de/news/Zivilgesellschaft-Ampel-hat-Versprechen-zum-Whistleblower-Schutz-nicht-erfuellt-7398091.html
[3] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-beschliesst-besseren-Schutz-von-Whistleblowern-4400731.html
[4] https://www.heise.de/news/Whistleblower-Richtlinie-EU-Kommission-startet-Vertragsverletzungsverfahren-6455024.html
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