Informationsfreiheitsgesetz soll in letzter Minute verabschiedet werden

Da die CDU sich gegen das Gesetz ausspricht, wäre eine Verschiebung der Abstimmung wohl das Ende des Vorhabens gewesen, Daten aus öffentlichen Aktenbeständen Bürgern auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll voraussichtlich in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche noch im Bundestag verabschiedet werden. Dies stellte das Büro des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) klar. In den letzten Tagen kursierten Gerüchte, es werde nicht mehr zu einer Verabschiedung kommen, bevor die Neuwahlen des Bundestags im Herbst stattfinden beziehungsweise bevor Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellt und anschließend, geht es nach den Plänen der Bundesregierung, der Bundespräsident das Parlament auflöst. Da die CDU sich gegen das Gesetz ausspricht, wäre eine Verschiebung der Abstimmung wohl das Ende des Vorhabens gewesen, Daten aus öffentlichen Aktenbeständen Bürgern auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können. Bislang regiert in Deutschland noch immer das Prinzip des Amtsgeheimnisses.

Nachdem schon vor rund zwei Wochen die 2. und 3. Lesung des Gesetzes wegen eines Einspruchs der Krankenkassen verschoben wurde, scheinen nun die letzten Bedenken ausgeräumt zu sein. Die Informationsbeauftragten der Länder stellten heute in einer Entschließung klar, dass Patientendaten auch weiterhin geschützt sind: "Die berechtigten Interessen der Krankenkassen an der Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse sowie der Sozialdaten ihrer Patientinnen und Patienten werden von dem vorgelegten Gesetzentwurf wirksam geschützt." Es gebe daher keinen Grund für eine Verschiebung der Diskussion im Parlament. Der Informationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Alexander Dix, betonte die Wichtigkeit des Vorhabens: "Ohne eine gesetzliche Regelung, die dem Bürger den Zugang zu amtlichen Unterlagen eröffnet, bleibt Deutschland mit seinem überkommenen Amtsgeheimnis sonst europäisches und internationales Schlusslicht in Sachen Transparenz."

Das Informationsfreiheitsgesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dennoch könnten die CDU-geführten Länder das Gesetz mit einem Einspruch anhalten, wenn die Länder, in denen auch die FDP in der Regierung ist, mitmachen. Die FDP ihrerseits hatte jedoch jüngst sogar weitergehende Offenlegungspflichten im Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Zuletzt hatte sie sich Anfang Mai auf dem Bundesparteitag in Köln ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz auf die Fahnen geschrieben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sie die Blockadepolitik der Unionsländer unterstützt. Würde die FDP in den Ländern jedoch keine einheitliche Linie finden, wäre dies auf absehbare Zeit das Aus für die bundesweite Informationsfreiheit in Deutschland.

Zum Informationsfreiheitsgesetz siehe auch:

  • Entwurf fĂĽr ein Informationsfreiheitsgesetz von SPD und BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)