Jahressteuergesetz: Homeoffice-Pauschale kommt dauerhaft und wird erhöht
Die zunächst bis Ende 2022 verlängerte Homeoffice-Pauschale bleibt und wird verbessert. Kleine Photovoltaikanlagen können künftig steuerfrei betrieben werden.
Die Homeoffice-Pauschale, die eigentlich Ende des Jahres auslaufen sollte, wird entfristet und von fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Von 2023 an können Steuerpflichtige, die von zuhause aus arbeiten, sich zudem 210 Tage anrechnen lassen. Bisher waren es 120 Tage. Dies geht aus dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 hervor, den der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen hat. Die CDU/CSU-Fraktion war dagegen, die AfD und die Linke enthielten sich.
Vorgaben für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit der Initiative steigt der maximale Betrag, den Homeoffice-Nutzer gegebenenfalls absetzen können, im nächsten Jahr von 600 auf 1260 Euro. Die Vergünstigung für die Telearbeit muss aber nach wie vor mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, die bislang 1200 Euro betrug. Diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag haben die Abgeordneten nun auf 1230 Euro angehoben. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geht von 4008 auf 4260 Euro nach oben, das sind 252 Euro mehr.
Vereinfacht werden auch die Vorgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, die eng mit der Homeoffice-Vergünstigung verknüpft wird. Aufwendungen dafür sollen – soweit der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt – auch dann abziehbar sein, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz etwa im Büro in der Firma zur Verfügung steht. Zur Erleichterung wird in diesen Fällen auch die Wahl eines pauschalen Abzugs in Höhe von 1260 Euro im Jahr möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige nicht schlechter gestellt werden als solche, die nur die Homeoffice-Pauschale abziehen.
Kleine Photovoltaikanlagen kĂĽnftig steuerfrei
Das umfangreiche Gesetzespaket der Bundesregierung, an dem SPD, Grüne und FDP noch zahlreiche Änderungen über den Finanzausschuss vorgenommen haben, bezieht sich noch auf viele andere Bereiche. Der Sparer-Pauschbetrag etwa wird von derzeit 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende und von 1602 auf 2000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht. Zudem hat das Parlament entschieden, dass kleine Photovoltaikanlagen künftig steuerfrei betrieben werden können. Dies gilt bereits ab diesem Jahr. Ursprünglich sollte die Vorgabe ab 2023 gelten.
Außerdem enthält der Entwurf Bestimmungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbezieher. Dadurch werden in diesem Jahr Mehreinnahmen von 520 Millionen Euro erwartet. Steuerpflichtig wird auch die "Dezemberhilfe" der Gas- und Wärmepreisbremse. Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, sodass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen erhöhen soll.
Ăśbergewinnsteuer und E-Sport
Die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags setzt der Gesetzgeber ebenfalls um. Vorgesehen ist, dass in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 entstandene Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die im Vergleich zu den Vorjahren 2018 bis 2021 den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, besteuert werden.
Noch nicht einigen konnte sich die Ampel darauf, im Rahmen des Jahressteuergesetzes E-Sport als gemeinnützig anzuerkennen. Dies hat das Bündnis im Koalitionsvertrag vereinbart. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Manuel Höferlin, zeigte sich enttäuscht, dass es hier noch nicht zu einer Einigung kam. So würden E-Sports-Vereinen Erleichterungen vorenthalten, die für andere solche Zusammenschlüsse selbstverständlich seien. Dies sei ein "herber Schlag für alle Ehrenamtlichen" in der Szene. SPD und Grüne planen dagegen eine große Gemeinnützigkeitsreform, die der Zivilgesellschaft politisches Engagement erleichtern und E-Sport einschließen soll.
(bme)