Kindersitztest: Einige Modelle fielen durch
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Wichtiger Seitenaufprallschutz
Der Seitenaufprallschutz ist für die gesetzliche Zulassung von Kindersitzen derzeit noch nicht verpflichtend. Der ADAC führt diesen Test aber dennoch durch, weil Kinder bei seitlichen Kollisionen besonders gefährdet seien. Beim „Alpin Daisy“ muss für größere Kinder die Rückenstütze abgenommen werden, wodurch laut Club überhaupt kein seitlicher Aufprallschutz mehr besteht. Da selbst in Autos mit seitlichen Kopfairbags Kinder unter den Luftsäcken hindurchtauchen können, wurde der „Alpin Daisy“ aufgrund des nicht vorhandenen Seitenaufprallschutzes mit „mangelhaft“ bewertet.
Gefährliche Schulranzen
Dennoch fanden ADAC und Stiftung Warentest für alle Altersklassen auch Kindersitze, die mit „gut“ oder „befriedigend“ getestet wurden. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung zeigt: Die beste Sicherung nützt nichts, wenn Kinder einen Schulranzen oder Rucksack auf dem Rücken tragen. Dies kommt einer früheren Untersuchung des Clubs zufolge immer wieder vor, beispielsweise in der morgendlichen Hektik auf dem Weg zur Schule. Weil sich bei einem Frontalaufprall mit 64 km/h das Gewicht eines Schulranzens um das 40-fache erhöht, lasten dann rund 200 Kilogramm auf dem Rücken des Kindes. Dadurch erhöht sich das Verletzungsrisiko sowohl beim Frontal- als auch beim Seitenaufprall erheblich. Deshalb sollten Schulranzen, Rucksäcke oder Taschen immer abgenommen und am besten im Kofferraum verstaut werden. (imp)