Klage gegen A20-Elbtunnel abgewiesen​
Der Bau der Autobahn A20 wird seit Jahren von zahlreichen Klagen begleitet. Eine wurde nun abgewiesen.​
Die Autobahn A20 gehört zu den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit (VDE), die nach der Wiedervereinigung auf den Weg gebracht wurden. Ihre Planung reicht bis in die 1930er-Jahre zurück. Begleitet wird der Bau von zahlreichen Klagen, die unterschiedliche Akteure vorgebracht haben. Die eines Fährbetreibers bei Glücksstadt wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Der Betreiber der FRS Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt befürchtet, dass die Verbindung nach Fertigstellung des Tunnels im Verlauf der geplanten A20 nicht mehr wirtschaftlich wäre und eingestellt werden müsste. Ein Gutachten habe dies bestätigt, sagte ein Unternehmenssprecher. Mit der jetzt abgewiesenen Klage sollten Schadenersatzansprüche gesichert werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar. Es liegen weitere Klagen gegen den Weiterbau der Autobahn von Bad Segeberg bis zur Elbquerung nach Niedersachsen vor. Ursprünglich sollte nun auch über die Klagen dreier Umweltverbände verhandelt werden. Das Gericht hob den aktuellen Termin hinsichtlich dieser Klagen jedoch auf. Eine Entscheidung könne auch ohne mündliche Verhandlung verkündet werden, sagte die Sprecherin.
Vollendung erst im nächsten Jahrzehnt
Seit mehr als zehn Jahren endet die aus Mecklenburg-Vorpommern kommende Küstenautobahn A20 östlich von Bad Segeberg. Sie soll als sogenannte Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A28 nordwestlich von Oldenburg in Niedersachsen weitergeführt werden. Bei Drochtersen im Landkreis Stade ist das Autobahnkreuz Kehdingen geplant. Mit einer Fertigstellung der gesamten, ursprünglich geplanten Strecke wird frühestens im kommenden Jahrzehnt gerechnet. Der Teilabschnitt zwischen Bad Segeberg und Elbe soll bis 2030 fertig sein.
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(mfz)