Konzept-Termin für elektronische Gesundheitskarte ist geplatzt

Zum 1. Oktober sollten die Verbände von Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten und Apothekern ein gemeinsames Konzept zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorlegen, das vom Bundesgesunheitsministerium geprüft werden kann.

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Von
  • Detlef Borchers

Zum 1. Oktober sollten die Verbände von Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten und Apothekern ein gemeinsames Konzept zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorlegen, das vom Bundesgesunheitsministerium geprüft werden kann. Dieser Akt der "Selbstverwaltung der Leistungserbringer" ist vorerst gescheitert, weil die Beratungsgrundlagen sehr spät bei den Leistungsträgern angekommen seien, heißt es auf Seiten der Leistungserbringer.

Außerdem werde in den Unterlagen das so genannte Server-Konzept einseitig bevorzugt. Bei diesem Konzept liegen alle wichtigen Medizindaten auf Servern und werden dann von einer zeitgleich in einem Lesegerät aktivierten Arzt/Apothekerkarte und der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen. Die Gesundheitskarte ist damit nur ein Schlüssel für den Datenzugang, nicht aber ein intelligenter Datenträger. Das Servermodell wird von den Krankenkassen und dem protego.net-Projektbüro favorisiert, das dezentrale Kartenmodell von den Ärzten und Apothekern.

In einem Brief an Klaus Theo Schröder, den zuständigen Staatsekretär im Gesundheitsministerium, betont Andreas Köhler, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass die offiziellen Beratungsunterlagen den Leistungserbringern viel zu spät ausgehändigt worden seien. Da ärztliche Sorgfalt vor Schnelligkeit gehe, müssten diese Unterlagen eingehend geprüft werden. "Wir wollen und wir werden weiterhin am Projekt E-Card mitarbeiten, aber das muss auf einer technisch fundierten Grundlage geschehen, sonst sind Lösungsvorschläge von heute schon morgen wieder Makulatur", heißt es in der Mitteilung der Leistungserbringer zum vorläufigen Abbruch der Beratungen. Ärgerlich sei unter anderem, dass in der jetzt von den Kostenträgern vorgelegten Version der Lösungsarchitektur allein die Online-Übermittlung als Transportweg für das elektronische Rezept genannt werde. Dies widerspreche der übereinstimmend gefundenen und vom Bundesgesundheitsministerium befürworteten Lösung, auch den Transport über das Speichermedium der Gesundheitskarte in Modellversuchen zu erproben.

Das Gesundheitsministerium hatte von Ärzten, Kassen, Krankenhäusern und Apothekern bis zum 1. Oktober eine definitive Vereinbarung über die Rahmenarchitektur der Gesundheitskarte eingefordert. Sollte dieser Termin verstreichen, so sieht eine entsprechende Passage des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) vor, dass die Regierung eine Ersatzvornahme anordnen kann, also selbst über die Ausgestaltung der Gesundheitskarte entscheiden kann. Noch liegen keine Stellungnahmen vom Gesundheitsministerium vor, dass man einer Fristverlängerung zustimmt, damit sich die Leistungsträger einigen können. Eine schnelle Entscheidung ist in jedem Fall erforderlich, da die Modellversuche mit der Gesundheitskarte Anfang 2005 beginnen sollen. Acht Bundesländer haben Regionen für den Test nominiert, die Auswahl der Kandidaten durch das Ministerium sollte in wenigen Wochen beendet sein.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)