Kurz informiert: Gas-Heizung, Autos, Atomkraft, DSGVO-Urteil

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Inhaltsverzeichnis

Die österreichische Regierung plant eine Vorschrift, nach der ab 2023 in Neubauten keine mit Erdgas betriebenen Heizungen eingebaut werden dürfen. Bis 2040 sollen alle Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Pelletheizungen ersetzt werden. Das geht aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz hervor, auf das sich der österreichische Ministerrat nun geeinigt hat. Der Umstieg soll vom österreichischen Bund und den Bundesländern gefördert werden. Menschen mit besonders geringem Einkommen bekommen bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet. In Deutschland sieht der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll.

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Elektroautos machen nach den Zahlen des Verbands der europäischen Automobilhersteller mittlerweile schon 11,9 Prozent aller Pkw-Zulassungen in der EU aus (gegenüber 9,8 Prozent im dritten Quartal 2021). Hybridautos gewannen etwas weniger hinzu – machten aber bereits 22,6 Prozent aller Verkäufe aus. Das bedeutet auch, dass Autos mit Diesel- und Ottomotoren noch den Markt dominieren. Erdgas als Energieträger für Verbrennungsmotoren ist hingegen abgehängt, der Verkauf von Erdgas-Autos halbierte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Kurz informiert – auch als Podcast

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Die französische Regierung arbeitet an einem Gesetz, durch das neue Atomkraftwerke schneller gebaut werden sollen. Sie reagiert damit nach eigenen Angaben auf die Energiekrise, die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöst wurde. Für Protest sorgt der Gesetzesentwurf, weil die Ergebnisse einer erst kürzlich gestarteten Bürgerbeteiligung zur Zukunft der Atomkraft nicht abgewartet werden. Diese läuft bis Ende Februar. Greenpeace kritisierte, dass die französische Regierung Atomkraft mit erneuerbaren Energien gleichsetze. Dabei verursache die Atomkraft hochgefährliche Abfälle. Zudem müsse Frankreich das für die Energiegewinnung nötige Uran vollständig aus dem Ausland importieren, einschließlich Russland.

Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert und deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung samt einer Gebühr von 100 Euro bekommen hatten.

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(igr)